Diese Volksabstimmung ermöglicht es, direkt Gesetzes zu verabschieden.
Für die Gültigkeit der Volksabstimmung ist eine Wahlbeteiligung von 40% der stimmberechtigten SüdtirolerInnen notwendig.
Auch deshalb ist jede Stimme wichtig!
Wie wird abgestimmt?
Sie erhalten im Stimmlokal fünf verschiedenfarbige Stimmzettel. Auf jedem Stimmzettel steht die Frage: „Wollen Sie, dass folgender Gesetzesvorschlag verabschiedet wird: …“ Hier folgt dann der Titel des jeweiligen Gesetzesvorschlages. Darunter finden sie zwei Kästchen mit den beiden möglichen Antworten JA oder NEIN.
Wenn Sie wollen, dass der jeweilige Gesetzesvorschlag in Kraft tritt, stimmen Sie mit JA, wenn Sie ihn ablehnen, dann kreuzen Sie das NEIN an.
Wann ist die Abstimmung gültig?
Wenn mindestens 40 % der stimmberechtigten Bürger/innen an der Abstimmung teilnehmen, ist die Volksabstimmung gültig. Das sind etwa 156.150 Bürger/innen. Stimmt auch nur eine Bürgerin oder ein Bürger weniger ab, als mit diesem Quorum festgelegt ist, dann wird die Volksabstimmung unabhängig von der Zustimmung zu den Vorschlägen für ungültig erklärt.
Und wie geht es weiter?
Ist die Abstimmung gültig, entscheidet die Mehrheit der Ja- oder der Nein-Stimmen zu jedem einzelnen Gesetzentwurf, ob dieser rechtskräftig wird. Die angenommenen Gesetzentwürfe haben dann dieselbe Rechtskraft wie ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz.
Hinweis zur Fahrtkostenrückerstattung Alle zu den Landtagswahlen berechtigten, im Ausland lebenden Südtiroler können für die Teilnahme an der Volksabstimmung die gleiche Fahrtkostenrückerstattung in Anspruch nehmen, wie sie für die Teilnahme an den Landtagswahlen vorgesehen ist. Für HochschülerInnen gibt es noch keine klare Regelung, Infos bei der Südtiroler HochschülerInnenschaft (www.asus.sh Tel. 0471 97 46 14). |
Die Gesetzesvorschläge 1 bis 3 wurden von der Union für Südtirol eingebracht. Nährere Informationen finden Sie unter: www.volksabstimmung.st
Gesetzesvorschlag Nr.1 betrifft den Vorrang der Einheimischen bei der Wohnbauförderung.
Gesetzesvorschlag Nr. 2 will die Erweiterung der direkten Demokratie und die Zulassung von Volksabstimmungen über Großprojekte.
Gesetzesvorschlag Nr. 3 fordert Maßnahmen gegen den Ausverkauf der Heimat, Zersiedelung und Spekulation.
Gesetzesvorschlag Nr. 4 „Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie – Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte“ schlägt eine vollständige Neufassung des derzeit geltenden Landesgesetzes zur direkten Demokratie vor.
Das Ziel dieses Gesetzesvorschlages ist es, die Mitbestimmungsmöglichkeit zu:
Alle Details zu diesem Gesetzesentwurf finden Sie unter: www.volksabstimmungdirektedemokratie.it
Gesetzesvorschlag Nr. 5 „Verminderung des Flugverkehrs“ weist das Land Südtirol an, jegliches direkte und indirekte finanzielle Engagement im Zusammenhang dem Flugverkehr aufzugeben. Alle Details zu diesem Gesetzesentwurf finden Sie unter www.umwelt.bz.it/flugBz09
]]>Der Gesetzesvorschlag Nr. 4 wurde von der Initiative für mehr Demokratie und deren 56-köpfigem Promotorenkomitee eingebracht. Unterstützt wird dieser Gesetzesvorschlag von 42 Vereinen und Verbänden. Außerdem haben mehr als 26.000 Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf Volksabstimmung über die Gesetzesvorschläge unterschrieben.
Der Gesetzesvorschlag Nr. 5 wurde von Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Alpenverein Südtirol, Heimatpflegeverband sowie Arbeitsgemeinschaft Lebenswertes Unterland und einem 68-köpfigem Promotorenkomitee eingebracht. Zahlreiche lokale Umweltgruppen und Mitgliedsorganisationen des Dachverbandes unterstützen diese Gesetzesvorlage. Auch diesen Gesetzesantrag haben über 28.000 Bürgerinnen und Bürger mit Ihrer Unterschrift unterstützt.
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