SÜDTIROLER*INNEN SAGEN JA ZU VOLKSABSTIMMUNGEN -
DIE SVP SAGT NEIN

Volksabstimmungen mindestens so wichtig wie WahlenFür beinahe drei Viertel der SüdtirolerInnen zwischen 18 und 80 Jahren sind Volksabstimmungen genauso wichtig wie Wahlen. Das ist das herausragende Ergebnis einer eben veröffentlichten Erhebung des ASTAT. Mit ihr wurde nach dem Interesse der SüdtirolerInnen an Volksabstimmungen gefragt, im Zusammenhang mit dem Landesreferendum am 29. Mai 2022 zur Rettung des Referendums und den anschließenden nationalen Referenden.

Die herrschende Landtagsmehrheit vertritt mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber den Instrumenten der Mitbestimmung somit nicht einmal ein Viertel der SüdtirolerInnen, denn auch jene, die Volksabstimmungen für weniger wichtig als Wahlen ansehen, werden deshalb noch nicht für ihre Einschränkung oder gar für ihre Abschaffung sein.

Genau damit aber, mit Behinderung und Abschaffung, ist die Südtiroler Bevölkerung seit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes zur Direkten Demokratie und Partizipation konfrontiert. Im Vergleich mit den Jahren 2009-2015, ist es eine totale Demontage der Mitbestimmung auf Landes- und Gemeindeebene.

Der Grund: Die SVP hat in diesem Zeitfenster durch die Bank alle Volksabstimmungen verloren.

Das heißt, dass sie in diesen Fragen als Regierungsmehrheit nicht die Mehrheit der Bevölkerung vertreten hat. Die Verhinderung weiterer Volksabstimmungen durch die SVP dient dazu, diese, wahrscheinlich in vielen Fragen herrschende Situation, nicht mehr offensichtlich sein zu lassen und weiterhin ungehindert über die Köpfe der BürgerInnen hinweg zu regieren.

Seit Inkrafttretten des neuen Direkte-Demokratie-Gesetzes Ende 2018 wurden alle Anträge auf Volksinitiative ausnahmslos abgelehnt. Es wurde versucht, das Referendum abzuschaffen. Es wurden zusätzliche Behinderungen für das Zustandekommen von Volksinitiativen eingeführt, z.B. die Einschränkung des Kreises der Berechtigten zur Beglaubigung der Unterschriften. Und das alles vollkommen konträr zur Forderung der UNO-Menschenrechtskommission, die seit 2019 verlangt, die Behinderungen, die schon bestanden hatten, zu beseitigen. Italien hat immerhin mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung darauf geantwortet. Sie gilt aber nicht automatisch für Südtirol. Verhindert wurden auch die gesetzlich vorgesehenen Bürgerräte, weil seit vier Jahren das dafür zuständige Büro nicht eingerichtet worden ist.
Damit wird das vom Autonomiestatut zugesprochene Recht auf politische Mitbestimmung – und, wie wir jetzt erfahren, von den BürgerInnen mindestens gleich geschätzte Recht, wie die Wahlen - den Südtiroler BürgerInnen vorenthalten.

Es ist zu fragen, warum diese fortdauernde Verletzung und Missachtung der Menschenrechtscharta, der italienischen Verfassung und des Autonomiestatutes, ja zuletzt auch des geltenden Landesgesetzes, medial keine Aufmerksamkeit erfährt und auch Gerichte nicht dagegen einschreiten.

Jedenfalls ist es ist wichtig, dass die Bevölkerung zumindest von dieser unabhängigen Seite, dem ASTAT, erfährt, wie sie selbst den Wert der Mitbestimmung einschätzt. Es ist zu hoffen, dass sie dadurch gestärkt und selbstsicher ins neue Jahr geht und im nächsten Oktober bei den Landtagswahlen ihren Willen zur Mitbestimmung zur Geltung bringt.

 
 
 
 

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