Bürgerinnen und Bürger müssen und können selbst über Wahlgesetz entscheiden!

Uns Bürgerinnen und Bürgern muß klar sein: die Interessen, wie wir die politischen Vertreter wählen sollen, sind nicht nur bei Opposition und Mehrheit grundverschieden, sondern stehen sich vor allem bei Parteien und Bürgern unvereinbar gegenüber.

Die jeweils regierende Mehrheit wird immer versucht sein den Wahlmodus so zu regeln, daß dabei ihre Position gestärkt wird. Dabei kommt das Recht der Bürger, vertreten zu werden, unter die Räder. Mit hohen Einstiegshürden, mit dem Mehrheitswahlrecht wird das Vertretungsrecht breiter Bevölkerungskreise eingeschränkt. Die letzten Parlamentswahlen haben es deutlich genug gezeigt und der Vorstoß von LH Durnwalder ist der vorläufig letzte eindeutige Beweis dafür.

Bürger und Bürgerinnen wollen hingegen die größtmögliche Wahlmöglichkeit, um möglichst direkt vertreten zu werden. Das hat auch das Wahlverhalten der Vinschgauer bei den Parlamentswahlen gezeigt. Demokratie fängt für die Bürgerinnen und Bürger beim Recht an, selbst Kandidaten zu nominieren (ein Recht, das die oberen Parteienhierarchien allein für sich beanspruchen) und geht weiter mit dem Recht, möglichst frei zwischen den Kandidaten aller Listen, also listenübergreifend wählen zu können (die geltende Listenwahl macht die Wahl von Volksvertretern zu einer Wahl von Parteienvertretern).

Die Interessen der Bürger in puncto Wahlmodus werden somit kaum je irgendwo vertreten. Wie die Bürgerinnen und Bürger wählen sollen, müßten somit diese selbst entscheiden können. Mit dem neuen Autonomiestatut ist das grundsätzlich möglich: mit dem Instrument des Volksbegehrens kann die zivile Gesellschaft einen eigenen Gesetzesvorschlag dazu einbringen und mit einem von 7000 Bürgern oder 7 Landtagsabgeordneten eingeforderten quorumfreien Referendum kann ein Wahlgesetz des Landtages zu Fall gebracht werden. Wenn die Bürgerinnen und Bürger es wollen, dann kommt die politische Vertretung an deren Interessen nicht vorbei! Andere haben in einer wirklichen Demokratie keine Berechtigung.

 

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