Was für die gesetzliche Regelung der Direkten Demokratie in Südtirol aus der selbstverwalteten Volksbefragung zu lernen ist!

Mit der selbstverwalteten Volksbefragung liegt nun ein praktisches Beispiel vor, aus dem einiges gelernt werden kann für die gesetzliche Regelung der Direkten Demokratie auf Landesebene, die innerhalb dieses Jahres vom Landtag zu beschließen sein wird.

Mit der selbstverwalteten Volksbefragung liegt nun ein praktisches Beispiel vor, aus dem einiges gelernt werden kann für die gesetzliche Regelung der Direkten Demokratie auf Landesebene, die innerhalb dieses Jahres vom Landtag zu beschließen sein wird. Vor allem zeigt sie, dass die als Rechtfertigung für ein Beteiligungsquorum immer wieder heraufbeschworene Gefahr der Durchsetzung von Minderheiteninteressen bei Volksabstimmungen weniger ein Problem der direkten als eines der repräsentativen Demokratie ist. Fast bei allen bisher in Südtirol durchgeführten Volksabstimmungen ist die Position des politischen Establishments als Minderheitenposition offengelegt worden. So hat jetzt auch die Pustertaler Volksbefragung klar gezeigt, dass die verkehrspolitischen Vorhaben der Landesregierung, nur den Erwartungen einer kleinen Minderheit entsprechen. Direkte Demokratie bietet also die Möglichkeit der Korrektur im Sinne der demokratischen Mehrheit, wenn der Verdacht besteht, dass Beschlüsse von Vertretungsgremien gegen den Mehrheitswillen in der Bevölkerung gefasst werden.

Fest steht auch, dass eine solche Volksbefragung aufgrund der Regelung, wie sie die SVP im Landtag vertritt, überhaupt nicht stattfinden könnte: Nach ihren Vorgaben sollen Volksbefragungen nicht vom Volk selbst erwirkt werden können, sich nicht auf Zuständigkeiten der Landesregierung beziehen dürfen, nicht auf Bezirksebene stattfinden können, nicht die Möglichkeit der Auswahl unter mehreren Antworten bieten und auch nicht mit einer institutionell garantierten, objektiven Information verbunden sein, wie sie von den Promotoren beispielhaft mit dem Abstimmungsheft geliefert worden ist. Ohne diese hätte nur ein Bruchteil der Auseinandersetzung mit der in der Volksbefragung aufgeworfenen Frage stattgefunden und wäre damit ein wesentlicher Teil ihres Sinnes verfehlt worden.

Und letztlich müsste einmal mehr klar geworden sein, dass wir kein Beteiligungsquorum brauchen können. Besonders nicht in der Einstiegsphase, in der Menschen mit der neuen Beteiligungsmöglichkeit erst vertraut werden müssen. Wenn es wirklich nötig scheint, dann kann man es später immer noch einführen. Wenn selbst bei einem so brennenden Problem, wie es die Verkehrsfrage ist, nur 25% der Stimmberechtigten die Gelegenheit wahrnehmen, ihre Stimme dazu abzugeben, dann ist mit einem 50%-Beteiligungsquorum eine fortdauernde Enttäuschung wegen nicht zustande kommender Gültigkeit der Abstimmungen vorprogrammiert. Politiker, die Direkte Demokratie nicht wollen, wissen, was sie zu tun haben! Das Beispiel Pustertal zeigt, dass von vielen Stimmberechtigten in Bergfraktionen und abseits vom Verkehrsproblem lebenden Menschen, dass von Auslandswählern keine Teilnahme an der Abstimmung zu erwarten ist und auch darüber hinaus viele nicht dazu motiviert werden können. Das verringert in keiner Weise die Brisanz des Problems und darf nicht Grund sein, dass die der Abstimmung Fernbleibenden ihren, vom Problem betroffenen Mitbürgern das Recht auf Mitbestimmung vorenthalten.

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