ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG

Die SVP-Fraktion rüttelt wieder an einem Grundpfeiler der Direkten Demokratie

Der neue Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie - eingebracht sowohl von Amhof, Noggler und Foppa, als auch per Volksbegehren - sieht erstmals das bestätigende Referendum über die Gesetze vor, die der Landtag beschließt. Wenn sie nicht mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, sollen Landesgesetze der Volksabstimmung unterworfen werden können, bevor sie in Kraft treten. Diese Regelung nimmt auf, was die italienische Verfassung vorsieht: die Möglichkeit, vor dem Inkrafttreten einer Verfassungsänderung, über diese eine Volksabstimmung durchzuführen. Damit hat sich das italienische Volk schon zwei Mal erfolgreich gegen einen autoritären Umbau des Staatswesens wehren können. Ebenso kennt das Autonomiestatut die Möglichkeit eines solchen Referendums über die wichtigsten Gesetze, jene, die die demokratischen Grundlagen regeln.

Dieses echte Referendum, mit dem die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, in letzter Instanz darüber zu entscheiden, ob ein Gesetz in Kraft treten soll, ist zusammen mit der Volksinitiative der Grundpfeiler der Direkten Demokratie. Dieser kann also in einem Gesetz, das diese regelt, nicht fehlen. Der unbefriedigende, für die Einführung dieses Instrumentes leider unumgängliche Kompromiss, verhindert zwar, dass mit Zweidrittelmehrheit beschlossene Gesetze dem Referendum unterworfen werden können, akzeptiert aber endlich dieses Instrument als solches.

Nun wird aber von Teilen der SVP-Fraktion selbst, angeführt von Fraktionssprecher Steger, den Abgeordneten Tschurtschenthaler und Stirner Brantsch, dieser Kompromiss wieder in Frage gestellt. Dabei haben sie doch der Volksbefragung zum Flugplatz zugestimmt, und dafür entschieden, dass sie wie ein Referendum angewandt werden soll: vor dem Inkrafttreten des Gesetzes mit verbindlichem Ausgang und, wohlgemerkt, unabhängig von der Stimmbeteiligung, also ohne Quorum!

Es ist ein wesentliches Merkmal der Souveränität der Bürger, in letzter Instanz entscheiden zu können, ob eine in ihrem Namen erlassene Regelung gelten soll oder nicht. Nur so dürfen sie sich nicht beherrscht wissen und ist die Gewissheit gegeben, dass für alle gilt, was effektiv von einer Mehrheit gewollt wird. Die Möglichkeit des Referendums ist die beste Gewähr, dass Gesetze gemacht werden, die von den Bürgern geteilt werden. Keine Mehrheit kann es sich leisten, dass die Ergebnisse ihrer Gesetzesarbeit fortdauernd vor das Volk gebracht werden.

Wenn nach nunmehr 13 Jahren nach Inkrafttreten eines durch und durch mangelhaften Direkte-Demokratie-Gesetz endlich ein anwendbares verabschiedet werden soll, dann muss es vor allem vollständig sein und ist folglich das Referendum vorzusehen.

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