Eine Politik, die eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger überzeugt und damit zufrieden sein lässt, ist möglich, genau so, wie das Gegenteil davon möglich und leider Wirklichkeit ist. Das beweist die Tatsache, dass in verschiedenen Ländern ganz unterschiedliche Qualitäten von Politik festgestellt werden können.
Wir von der Initiative für mehr Demokratie gehen davon aus, dass die Qualität von Politik graduell und dauerhaft verbessert werden kann, indem die gesamte Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Politik mit Instrumenten Direkter Demokratie in Sachfragen mitzugestalten und mitzubestimmen. Unmittelbar damit, dass die gesamte Gesellschaft mit ihrer vielgestaltigen und umfassenden Kompetenz, die in Mitbestimmungsprozessen herausgefordert wird, eher gültige Antworten finden kann, als eine politische Vertretung, die naheliegenderweise auf Antworten von starken eigeninteressierten Kreisen hört. Indirekt aber damit, dass unter einer starken direktdemokratischen Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger andere Qualitäten der politischen Vertretung gefordert sind, wie die Fähigkeit zum Dialog und zur Konsenssuche und diese Qualitäten an sich schon bessere Voraussetzungen für eine verantwortungsbewusste Politik sind. Jetzt, wo wir in unserem Land Direkte Demokratie nicht nur auf dem Papier, sondern anwendbar verwirklicht haben, kann die parlamentarische nicht einfach weiter funktionieren, als wäre sie die ganze Demokratie. Tatsächlich ist sie nur die Hälfte. Sie muss die andere Hälfte, die Direkte Demokratie, voll und ganz anerkennen und wertschätzen und ihr den gebührenden Platz einräumen. Das heißt vorweg, dass die Regeln, nach denen Demokratie funktionieren soll, nicht mehr, wie bisher, ausschließlich von der politischen Vertretung festgelegt werden können. Sie müssen auch direktdemokratisch definiert werden können oder zumindest direktdemokratisch angenommen oder abgelehnt.
So sehen wir Wählerinnen und Wähler uns jetzt vor die Frage gestellt: „Wie wollen wir in Zukunft wählen?“ Wir alle haben in unserem Leben immer nur so gewählt, wie es die von uns Gewählten wollten. Wohl kaum jemand von uns hat sich je Gedanken darüber gemacht, wie er/sie selbst eigentlich wählen können möchte. Hier gilt es also, die Macht der Gewohnheit zu überwinden! Wir dürfen und sollen uns Gedanken machen und uns fragen, mit welchen Möglichkeiten des Wählens wir die bestmöglichen Bedingungen haben, eine gute politische Vertretung zu bekommen.
Wir von der Initiative für mehr Demokratie machen uns schon seit vielen Jahren darüber Gedanken. Mit dem neuen Direkte-Demokratie-Gesetz haben wir jetzt die Möglichkeit, unsere Vorstellung von einem besseren, schöneren, freieren Wählen den Bürgerinnen und Bürgern bald schon in einer Volksabstimmung vorzulegen. Natürlich haben auch wir nicht alles neu erfunden, sondern ermutigenderweise das meiste schon andernorts in Verwendung gefunden. Aber wir haben auch - aufgrund der Erfahrung mit der hier gültigen Wahlweise und als Antwort auf die damit verbundene Problematik - einzelne Elemente neu entworfen. Mit den hier einsehbaren Dokumente stellen wir unsere Vorstellungen von einem besseren Wählen vor. I. Die wesentlichen Elemente unseres Landeswahlgesetzentwurfes
II. das geltende Landeswahlgesetz 14/2017
III. Vorstellung der wesentlichen Punkte im einzelnen:
Wahlanleitung Stimmzettel-Faxsimile kleines Glossar 4. Unvereinbarkeit zwischen Landtagsmandat und Sitz in der Landesregierung 5. Konkordanzdemokratie 6. Mandatsbeschränkung 7. Bürgernominierung von Kandidaten
IV. Begleitbericht zu den geplanten Volksinitiativen zur Reform des Landeswahlgesetzes
VI 1 - Änderung des Landeswahlgesetzes 14/2017: Einführung des listenübergreifenden Wählens und weiterer Elemente für eine freiere Wahl mit größerer Wahlmöglichkeit VI 2 - Änderung des Landeswahlgesetzes 14/2017: Gewährleistung einer breiteren Vertretung der Wähler in der Landesregierung - Konkordanzregierung VI 3 - Änderung des Landeswahlgesetzes 14/2017: Trennung von gesetzgebender und ausführender Gewalt indem die Landesregierung nicht mehr Teil des Landtages ist VI 4 - Änderung des Landeswahlgesetzes 14/2017: Einführung der Bürgernominierung von Kandidaten zusätzlich zur Parteinominierung VI 5 - Änderung des Landeswahlgesetzes 14/2017: Mandatsbegrenzung für Landtagsabgeordnete auf zwei Legislaturen V. Gesetzentwürfe zu den geplanten Volksinitiativen zur Reform des Landeswahlgesetzes
VI 1 - Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes 14/2017: Einführung des listenübergreifenden Wählens und weiterer Elemente für eine freiere Wahl mit größerer Wahlmöglichkeit
Aktualisiert: 12. 04. 2021