Wie können die direkt-demokratischen Rechte auch im Corona-Notstand ausgeübt werden?

Die Möglichkeit der Online-Unterschriftensammlung würde uns erlauben, auch jetzt direkt-demokratisch aktiv zu bleiben!

Unterzeichne und verbreite unsere Petition!

Damit Landtag und Landesregierung endlich tätig werden!

Dringend notwendig um unsere Mitbestimmungsrechte zu schützen

Gefahr der Beschneidung

Landtagspräsident J. Noggler hat in der Mitteilung vom 4.11.2020 „Demokratie muss auch im Notstand aufrecht bleiben“ wissen lassen:

“Meine Aufgabe als höchster Repräsentant der Demokratie in Südtirol ist es aber, die Verunsicherung, den Unmut und die Zukunftsangst der Bevölkerung ernst zu nehmen und zu gewährleisten, dass der demokratische Diskurs als Grundlage der Einbindung aller auch während eines Notstands aufrecht bleibt.“

Gleichzeitig (17.11.2020) legt er einen Landesgesetzentwurf (96/2020) vor, mit dem das bestätigende Referendum über Landesgesetze – also die Hälfte der Direkten Demokratie – und die Möglichkeit der BürgerInnen, einen Bürgerrat einberufen zu können, gestrichen werden sollen.

Beschneidung der Bürgerrechte
Beschneidung der Bürgerrechte

Rechtliche Grundlagen der Online-Unterschriftensammlung

Demgegenüber hat jetzt zumindest das italienische Parlament im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2021 die Legalisierung der Online-Unterschriftensammlung beschlossen und das Ministerratspräsidium beauftragt, innerhalb dieses Jahres die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Da in Südtirol die nationalen Normen zur Regelung der Unterschriftensammlung gelten, sind diese auch hier den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Das ist auch mit einem Beschluss der Landesregierung möglich.

Warum die Online-Unterschriftensammlung wichtig ist

Landtagspräsident J. Noggler will die direkte und die partizipative Demokratie beschneiden!

Die Hälfte der Direkten Demokratie soll gestrichen werden: Das Referendum soll gestrichen werden und der Bürgerrat nicht mehr von den BürgerInnen einberufen werden können.

UNO rügt Behinderung der Mitbestimmungsrechte

Die Menschenrechtskommission der UNO hat im Nov. 2019 Italien auf, innerhalb von sechs Monaten die unbegründeten Einschränkungen der Mitbestimmungsrechte zu beseitigen. In Südtirol gelten dieselben Regelungen. Da wie dort ist diese Aufforderung unbeachtet geblieben.

Mit dem Referendum können wir uns gegen die Beschneidung wehren, mit der Initiative kämpfen wir für die Verbesserung der Mitbestimmungsrechte.

Überhaupt, vor allem aber im Pandemie-Nostand, muss die Möglichkeit der Unterstützung bei der Anwendung dieser Instrumente auch mit der Online-Unterschriftensammlung gewährleistet sein.

Schütze deine direktdemokratischen Rechte - unterschreibe die Petition!

Wir Südtiroler Bürger und Bürgerinnen erwarten uns von der politischen Vertretung, dass sie diese Möglichkeit jetzt sofort schafft. Guter Wille hätte sich schon vor einem Jahr darum gekümmert. Unterzeichne und verbreite diese Petition – damit Landtag und Landesregierung endlich tätig werden!

Zur Petition!

Bisherige Schritte

Brief an Landtag

Brief an Landtag und Landesregierung im Mai 2020 mit der Erinnerung, der Forderung der UNO-Menschenrechtskommission nachzukommen

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Brief an Ministerpräsidenten

Brief an den Ministerpräsidenten, an die Präsidenten der Kammern und an den Minister für technologische Innovation und Digitalisierung im November 2020, mit dem die ehest mögliche Einführung der Online-Unterschriftensammlung verlangt worden ist.

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Brief an Landesregierung

Brief an die Südtiroler Landesregierung vom 11.2.2021 mit der Forderung, die in Italien jetzt legalisierte Online-Unterschriftensammlung auch in Südtirol zu ermöglichen.

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Legalisierung der Online-Unterschriftensammlung it. Haushaltsgesetz 2021

Mit diesem Zusatz im Haushaltsgesetz – Artikel 61-bis. hat Italien die gesetzlichen Grundlage für die Sammlung von Unterschriften über das Internet gelegt.

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