Mit der Verfassungsreform von 2001 und der entsprechenden Reform des
Autonomiestatutes ist dem Land Südtirol die Zuständigkeit übertragen worden, selbst
festzulegen, wie das demokratische Recht in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt
werden soll.
Dass die BürgerInnen direkt gesetzgebende Gewalt in Volksabstimmungen ausüben
können sollen, ist unmissverständlich durch das Autonomiestatut belegt: Es sieht nicht
nur die Einführung der direktdemokratischen Instrumente, wie sie gesamtstaatlich
gelten, vor, sondern ausdrücklich auch die Volksgesetzgebung („referendum
propositivo“). Dass sie nicht nur in Sachfragen, sondern auch betreffend die Regelung
der Demokratie selbst erfolgen soll, hat der für diese Reform federführend
verantwortliche ehemalige Senator Marco Boato immer wieder betont. Dies wurde auch
von verschiedenen Kommissionen bestätigt.
Dennoch kann Demokratie in unserem Land bis heute, aufgrund mangelhafter
gesetzlicher Regelung, nur zur Hälfte ausgeübt werden, nämlich durch Wahlen
und nicht durch Abstimmungen.
Die Art und Weise, wie Demokratie geregelt ist, ist bestimmend für die
Entwicklung eines Landes. Was die fehlende Ausgestaltung anwendbarer Direkter
Demokratie in Südtirol betrifft, belegen wissenschaftliche Studien, dass es einen
unmittelbaren Zusammenhang gibt zwischen der Mitbestimmungsmöglichkeit und dem
psychischem Wohlbefinden, der Effizienz der Verwaltung, von Dienstleitungen und dem
Umgang mit den Steuergeldern.
Demokratie sollte die Selbstregierung der Menschen
durch Volksabstimmungen, Wahlen und partizipative Verfahren sein
In Südtirol ist Demokratie das sicher nicht. Immer noch treffen einige Wenige sämtliche
politischen Entscheidungen. Sie enthalten den Menschen vor, direktdemokratisch über
Sachfragen selbst zu entscheiden und die Regeln der Demokratie selbst so
festzulegen, dass zu Fragen, die alle betreffen, eine intensive partizipative
Meinungsbildung in der Bevölkerung möglich ist und der Wille einer Mehrheit der
Bevölkerung zur Geltung kommen kann.