BEGINN DER BEHANDLUNG DER ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE ZUM LG 22/2018

Absolute Mehrheit im Landtag für Mehr Demokratie in Südtirol

Vor genau einem Jahr, am 6. Juni 2023, hat die Initiative für mehr Demokratie mit großem Medienecho das Parteienbündnis für Mehr Demokratie vorgestellt. Das Bündnis von damals neun Parteien beinhaltet die Verpflichtung, das Landesgesetz 22/2018 zur Direkten Demokratie und Partizipation endlich anwendbar zu machen. Bei den Landtagswahlen 2023 hat das Bündnis mit 18 Sitzen die absolute Mehrheit errungen. Daraufhin wurden zwei von der Initiative für mehr Demokratie dem Bündnis übergebene Gesetzentwürfe im Landtag eingebracht. Mit ihnen sollen eine ganze Reihe von Einschränkungen und Behinderungen der Bürgerbeteiligung beseitigt werden.

18+1 Abgeordnete zum Südtiroler Landtag haben es jetzt in der Hand, die notwendigen Gesetzesände­rungen durchzuführen und Südtirol basisdemokratischer und friedlicher zu machen, betont Stephan Lausch von der Initiative für mehr Demokratie.
Nach zweimaliger Verschiebung, wird am 9. September die Behandlung der zwei Gesetzentwürfe im I. Gesetzgebungsausschuss beginnen.

Folgende Abgeordnete des Südtiroler Landtags bekennen sich zum Bündnis für Mehr Demokratie und haben sich verpflichtet, sich für die Reform des Landesgesetzes einzusetzen:

  • Paul Köllensperger, Alex Ploner, Franz Ploner, Maria Elisabeth Rieder (Team K){4+}
  • Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer, Zeno Oberkofler (Grüne Fraktion) {3+}
  • Sven Knoll, Myriam Atz-Tammerle, Bernhard Zimmerhofer, Konrad Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) {4+}
  • Sandro Repetto (Partito democratico, PD) {1+}
  • Marco Galateo, Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) {2+}
  • Ulli Mair (Die Freiheitlichen) und Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) {1+}
  • Jürgen Wirth Anderlan, Andreas Colli (Liste JWA) {2=18}

Renate Holzeisen ist mit der Liste VITA nicht dem Bündnis beigetreten, unterstützt aber die angestrebte Reform. {+1=19}

Sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses Landesgesetzes erklärt der Koordinator der Initiative Stephan Lausch, warum das Gesetz bisher nicht angewandt werden konnte und wie es zu überarbeiten ist:

  • Bürger*innen bräuchten die Möglichkeit, mit Volksinitiativen auch Gesetze zur Ausübung der Demokratie (Wahlgesetz und Gesetz zur Direkten Demokratie) zu gestalten. Das ist bisher untersagt worden.
  • Faire Zulässigkeitsprüfungen von Gesetzesinitiativen durch eine unparteiische und unabhängige Kommission seien notwendig und deshalb deren Aufgabe neu festzulegen und einzugrenzen.
  • Es brauche vereinfachte und erleichterte Unterschriftensammlungen, die auch online erfolgen können soll.
  • Auch die Absenkung der Zahl der erforderlichen Unterschriften nach Wichtigkeit und Wirksamkeit wird vorgeschlagen.

Mit diesem zu überarbeitenden Landesgesetz entscheidet sich die aktive Mitgestaltung der Zukunft in Südtirol und eines guten Lebens für alle durch seine Bürgerinnen und Bürger.

Wir haben ein Mitbestimmungsgesetz (LG 22/2018), das nicht anwendbar ist

Ziel der eingebrachten Gesetzentwürfe ist es, das Gesetz, das die direkte Demokratie und die Partizipation regelt, mit den vorgelegten Abänderungsanträgen noch in diesem Jahr in Ordnung zu bringen.
In den sechs Jahren seit seiner Verabschiedung hat sich dieses Gesetz als nicht anwendbar erwiesen:

  • Drei Anträge auf Volksinitiativen wurden abgelehnt (einer ohne jegliche Begründung und die beiden anderen mit Auslegungen von Gerichtsurteilen zu nicht vergleichbaren Fällen).
  • Selbst zwei nur beratende Volksbefragungen wurden nicht zugelassen (begründet mit einem Gerichtsurteil zu einem völlig anders gelagerten Fall).
  • Sogar zwei Volksbegehren kamen aufgrund neuer und bestehender restriktiver Regelungen der Unterschriftensammlung und allgemein erschwerter Bedingungen aufgrund der Pandemie nicht zustande: Der Kreis der Beglaubigungsberechtigten bei der Sammlung wurde eingeschränkt und ein Sammlungsverbot auf Märkten eingeführt.
  • Das derzeitige Gesetz verlangt für Volksbegehren eine unverhältnismäßig hohe Zahl an Unterstützungsunterschriften: mit 8.000 ebenso viele wie für das Referendum, und das, obwohl ein Volksbegehren nicht mehr ist, als eine Massenpetition.
  • Die Einschränkung, nur in der Wohnsitzgemeinde unterschreiben zu dürfen, muss wegfallen.
  • Es fehle die Möglichkeit, online zu unterschreiben, was sich vor allem während der Pandemie als notwendig erwiesen hat.

Krisen und die Demokratie

Die Menschheit sei mit einer menschengemachten Aufheizung der Erdatmosphäre konfrontiert, verursacht die Reduktion der Artenvielfalt, die Zunahme der Ungleichheit und die undemokratische Macht des großen Kapitals, unterstreicht Otto von Aufschnaiter von der Initiativgruppe. Demokratien würden ausgehöhlt und Gewalt nehme in der Folge zu. Er betont, dass die Demokratie die einzige Möglichkeit sei, weltweite Krisen zu überwinden. Der Einsatz der Initiative für mehr Demokratie gelte einer integralen, vollständig ausgebauten Demokratie, die aus direkter, parlamentarischer, partizipativer und digitaler Demokratie besteht.