Wie abstimmen?
Am Sonntag, 25. Oktober 2009 können Sie an Ihrem Wahlsitz über fünf Gesetzesvorschläge abstimmen und den Vorschlag mit Ja annehmen oder mit Nein ablehnen.
Abstimmberechtigt sind alle zur Landtagswahl berechtigten Bürgerinnen und Bürger.
Sie wählen in Ihrem üblichen Wahllokal. Dieses ist am Wahlsonntag von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Zur Abstimmung sind Wahlausweis und Personalausweis mitzubringen.
Wie wird abgestimmt?
Sie erhalten im Stimmlokal fünf verschiedenfarbige Stimmzettel. Auf jedem Stimmzettel steht die Frage: „Wollen Sie, dass folgender Gesetzesvorschlag verabschiedet wird: …“ Hier folgt dann der Titel des jeweiligen Gesetzesvorschlages. Darunter finden sie zwei Kästchen mit den beiden möglichen Antworten JA oder NEIN.
Wenn Sie wollen, dass der jeweilige Gesetzesvorschlag in Kraft tritt, stimmen Sie mit JA, wenn Sie ihn ablehnen, dann kreuzen Sie das NEIN an.
Wann ist die Abstimmung gültig?
Wenn mindestens 40 % der stimmberechtigten Bürger/innen an der Abstimmung teilnehmen, ist die Volksabstimmung gültig. Das sind etwa 156.150 Bürger/innen. Stimmt auch nur eine Bürgerin oder ein Bürger weniger ab, als mit diesem Quorum festgelegt ist, dann wird die Volksabstimmung unabhängig von der Zustimmung zu den Vorschlägen für ungültig erklärt.
Und wie geht es weiter?
Ist die Abstimmung gültig, entscheidet die Mehrheit der Ja- oder der Nein-Stimmen zu jedem einzelnen Gesetzentwurf, ob dieser rechtskräftig wird. Die angenommenen Gesetzentwürfe haben dann dieselbe Rechtskraft wie ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz.
Hinweis zur Fahrtkostenrückerstattung
Alle zu den Landtagswahlen berechtigten, im Ausland lebenden Südtiroler können für die Teilnahme an der Volksabstimmung die gleiche Fahrtkostenrückerstattung in Anspruch nehmen, wie sie für die Teilnahme an den Landtagswahlen vorgesehen ist. Für HochschülerInnen gibt es noch keine klare Regelung, Infos bei der Südtiroler HochschülerInnenschaft (www.asus.sh Tel. 0471 97 46 14). |
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