Über fünf Gesetzesvorschläge können Sie abstimmen. Mit einem JA wollen Sie, dass der Gesetzesvorschlag zum Landesgesetz wird. Mit einem NEIN bevorzugen Sie die bestehende Regelung.
Die Gesetzesvorschläge 1 bis 3 wurden von der Union für Südtirol eingebracht. Nährere Informationen finden Sie unter: www.volksabstimmung.st
Gesetzesvorschlag Nr.1 betrifft den Vorrang der Einheimischen bei der Wohnbauförderung.
Gesetzesvorschlag Nr. 2 will die Erweiterung der direkten Demokratie und die Zulassung von Volksabstimmungen über Großprojekte.
Gesetzesvorschlag Nr. 3 fordert Maßnahmen gegen den Ausverkauf der Heimat, Zersiedelung und Spekulation.
Gesetzesvorschlag Nr. 4 „Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie – Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte“ schlägt eine vollständige Neufassung des derzeit geltenden Landesgesetzes zur direkten Demokratie vor.
Das Ziel dieses Gesetzesvorschlages ist es, die Mitbestimmungsmöglichkeit zu:
- erweitern
- erleichtern
- fördern
Alle Details zu diesem Gesetzesentwurf finden Sie unter: www.volksabstimmungdirektedemokratie.it
Gesetzesvorschlag Nr. 5 „Verminderung des Flugverkehrs“ weist das Land Südtirol an, jegliches direkte und indirekte finanzielle Engagement im Zusammenhang dem Flugverkehr aufzugeben. Alle Details zu diesem Gesetzesentwurf finden Sie unter www.umwelt.bz.it/flugBz09
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