Die ERSTE: Diese Volksabstimmung ist die erste südtirolweite Volksabstimmung. Erstmals stimmt das Volk direkt zu Gesetzesvorschlägen ab. Erreicht das JA die Mehrheit der Stimmen, wird der Gesetzesvorschlag ein gleichwertiges Landesgesetz. Auch dies ist italienweit eine Neuheit.
Diese Volksabstimmung ermöglicht es, direkt Gesetzes zu verabschieden.
Für die Gültigkeit der Volksabstimmung ist eine Wahlbeteiligung von 40% der stimmberechtigten SüdtirolerInnen notwendig.
Auch deshalb ist jede Stimme wichtig!
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