Falschinformation keine gute Voraussetzung für angekündigte Gesprächsbereitschaft

Die INITIATIVE begrüßt die, wenn auch reichlich späte Gesprächsbereitschaft der SVP. Walter Baumgartner verbreitet indessen weiter systematisch Falschinformation über „seinen“ Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie.

Als gezielte Irreführung der Bevölkerung und Schönfärberei bezeichnet die INITIATIVE FÜR MEHR DEMOKRATIE die Aussagen von Fraktionssprecher Walter Baumgartner zu seinem (richtiger, zu LH Durnwalders) Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie. Tatsache ist, dass eine solche gesetzliche Regelung keine Volksabstimmung über Fragen zulassen würde, die in den letzten Jahren referendumsträchtig gewesen wären (Ausbau des Flugplatzes, Regelung des Tickets und der Pflegeversicherung, Fahrsicherheitszentrum, Küchlbergtunnel und andere Straßenausbaupläne). Diese Fragen sind allesamt von der Landesregierung entschieden worden. Über deren Beschlüsse lässt der SVP-Gesetzesvorschlag keine Volksabstimmungen zu. Selbst eine unverbindliche Volksbefragung, wie sie jetzt, selbstverwaltet, im Pustertal organisiert wird, wäre nach diesem Gesetzentwurf nicht möglich. Überdies schließt der SVP-Entwurf explizit eine Regelung der Bezüge der Landtagsabgeordneten durch das Volk aus.

Weitaus mehrheitlich sind auch die internationalen Experten bei der Anhörung in der Sonderkommission im vergangenen Oktober zum Schluss gekommen, dass der SVP-Vorschlag die Möglichkeiten der direkten politischen Mitbestimmung stark einschränkt.

Der bislang letzte Beweis dafür, dass Walter Baumgartner hier eine Regelung der Direkten Demokratie vertritt, die unpräsentabel einschränkend ist, kommt aus den Reihen seiner eigenen Fraktion: Grund für die jetzt erfolgte Vertagung der Behandlung der Gesetzentwürfe ist die Forderung einzelner SVP Mandatare nach einer substanziellen Verbesserung des SVP-Entwurfes in wesentlichen Punkten und folglich die Notwendigkeit einer fraktionsinternen Kompromisssuche.

Baumgartners Aussage: „Wir hoffen durch diese Maßnahme eine breitere Beteiligung in der politischen Meinungsfindung zu erreichen", ist pure Verhöhnung jedes wirklichen politischen Beteiligungswillens in der Bevölkerung. Wie Bürgerinnen und Bürger auch mit der Litanei von der Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung und Ausgeglichenheit, denen angeblich im SVP-Entwurf Rechnung getragen würde, zum Narren gehalten werden, lässt sich fast an jedem einzelnen wichtigen Element des Entwurfes aufzeigen.

Zu guter Letzt ist klarzustellen, dass das, was Baumgartner fast als Geschenk der SVP an das Volk verkaufen will, nämlich dass „es in Zukunft möglich sein soll, Gesetze aufzuheben ...“, schon seit 1957 geltendes Recht ist und dass „... Gesetze einzuführen“ ein vom Autonomiestatut von 2001 vorgesehenes neues Recht ist, um dessen gesetzliche Regelung auch die SVP nicht herum kommt.

Wenn die SVP jetzt meint, dass eine Regelung der Direkten Demokratie für alle Bürgerinnen und Bürger im Land gut gehen soll, dann gibt es dafür keine bessere Garantie, als das Volk, wie gefordert, in einer Volksabstimmung über zwei Entwürfe selbst entscheiden zu lassen.

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