Materialien und Dokumente zum Volksbegehren 2011
zur Direkten Demokratie -
das Volk begehrt, was es in der Volksabstimmung 2009 entschieden hat!

Hier finden Sie alle Informationen zum Volksbegehren, mit dem der  "Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie - Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte", der in der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009 von fast 115.000 Bürgerinnen und Bürger angenommen worden und jetzt mit 12.556 beglaubigten Unterschriften im Landtag zur Behandlung eingereicht worden ist. In diesen Gesetzentwurf ist eine eigene Schutzklausel für die Sprachminderheiten aufgenommen worden, die diesen in ethnisch sensiblen Fragen ein Vetorecht sichert. Überdies wurde die Regelung der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung überarbeitet.

Das Volksbegehren wird getragen von 36 Organisationen und wurde am 8. März von den drei Promotoren, Stephan Lausch, Raffaella Zito und Otto von Aufschnaiter im Präsidium des Landtages eingebracht. Das Volksbegehren ist von den Bürgerinnen und Bürgern bis Mitte Juni 2011 im Rathaus der eigenen Gemeinde oder an Unterschriftentischen auf Straßen und Plätzen unterschrieben worden.

Hier die Ergebnisse der Unterschriftensammlung des Volksbegehrens 2011
nach Gemeinden und Bezirken

 

 

Gesetzestext / Begleitbericht 2011  und Änderungen gegenüber 2009

 
Der vollinhaltliche Text des "Landesgesetzentwurf zur Direkten Demokratie, Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte",
der am 5. Juli 2011 mit 12.556 Unterschriften zur Behandlung im Landtag eingereicht worden ist

Begleitbericht Teil 1 zum obigen Landesgesetzentwurf


Begleitbericht Teil 2 zum obigen Landesgesetzentwurf

Die Änderungen 2011 gegenüber dem zur Volksabstimmung gebrachten Gesetzentwurf: Die Schutzklausel für die Sprachgruppen

Anschauliche Kurzdarstellung der Schutzklausel für Sprachgruppen

Die Änderungen 2011 gegenüber dem zur Volksabstimmung gebrachten Gesetzentwurf: Die Neuregelung der Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung (das Verwaltungsreferendum)

 

Darstellungen


Kurzinfos:
die wichtigsten Elemente und Verbesserungsvorschläge des besseren Gesetzes - 18 Änderungspunkte

Gegenüberstellung: geltendes Landesgesetz - vorgeschlagene neue Regelung

Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie I - Beteiligungsquorum

Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie II - Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung

Warum das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie III - ein vollständiges Instrumentarium

Die zehn Vorteile der direkten Demokratie - Wie ein Schweizer SVP Abgeordneter die Direkte Demokratie bewertet - SVP-Nationalrat Luzi Stamm

Wie Direkte Demokratie die politischen Verhältnisse verändert (Thesen von Andi Gross)

IRI-Gutachten zum Südtiroler Gesetzentwurf.pdf

Minderheitenbericht_Klotz_zu_SVP-Gesetzentw.doc

SVP Gesetz ad Referendum.doc

Wie der SVP-Gesetzentwurf zu verstehen ist (Korr_22.07.2011).doc

Unterschriftenhuerde Beteiligungsquorum.doc

Das vielgepriesene bayerische DD-Modell (Susanne Socher 27.03.2012).doc

Der SVP-Gesetzentwurf zur direkten Demokratie: kein faires Angebot (Thomas Benedikter 06.09.2011).doc

Gegenüberstellung Gesetzentwurf Initiative für mehr Demokratie und Vorschlag SVP (Stand Februar 2011)

 

Hilfsmittel zur Unterschriftensammlung 2011

 

Wer steht hinter der Volksinitiative 2009 und dem Volksbegehren 2011 für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie und
wie ist es dazu gekommen?

 

Änderungen im Volksbegehrensgesetzentwurf 2011 gegenüber dem Volksabstimmungsgesetzentwurf 2009

 

Das geltende Landesgesetz und die Änderungen und Anpassungen zur Durchführung der Volksabstimmung über die vorliegenden Anträge:

 

Darstellung der Inhalte des Volksbegehrens 2011 und der Volksinitiative 2009  für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie

Infoblätter zur Volksabstimmung 2009

 
Lied für mehr Demokratie von Markus Dorfmann
 
Markus Dorfmann hat zur anstehenden Volksabstimmung im Herbst für die Initiative für mehr Demokratie ein Lied geschrieben:

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