Die Spielregeln der repräsentativen Demokratie aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger

Endlich listenübergreifendes Wählen, freie Kandidatennominierung (Vorwahlen) und Privilegienreduzierung in Diskussion einbeziehen! Personelle Trennung von Landtag und Landesregierung genügt nicht für Demokratisierung und Versachlichung der Politik!

Der Vorstand der Initiative für mehr Demokratie unterstreicht die Notwendigkeit, die Wahlrechts­reform so zu nutzen, dass in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern in allen Phasen der repräsen­tativen Ausübung der Volks­souveränität eine möglichst freie Wahlmöglichkeit gegeben wird: bei der Kandidatennominierung, im Wahlgang selbst und letztlich in der Phase der Mandatsausübung:

  • Vorwahlen

Sie sollen es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich direkt an der Kandidatenaufstellung zu beteiligen. Eine solche Möglichkeit gibt es schon in anderen Regionen Italiens und ist im Hinblick auf die letzten Parlamentswahlen vom Mitte-Links-Bündnis erfolgreich praktiziert worden

  • listenübergreifende Kandidatenwahl

Der/die Wähler/in soll KandidatenIn­nen verschiedener wahlwerbenden Listen seine Vor­zugs­stimmen geben können. Diese Form der Wahl wird u. a. schon lange in Deutschland praktiziert und dort auch immer weiter ausgebaut.

  • freie Mandats­ausübung

Im Wahlgesetz muss das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Mandats­ausübung, gegen die stillschweigende Praxis des Fraktionszwanges, noch einmal ganz klar festgeschrieben sein. Die Gewählten sollen nicht gezwungen werden können sich Parteizwängen und Lobbyinteres­sen zu unterwerfen und gegen ihr Wissen und Gewissen zu handeln. Jeder Gewählte soll jährlich seine Tätigkeit in einem eigenen Bericht offen legen

  • Gewaltenteilung

Die Initiative für mehr Demokratie begrüßt den Vorschlag von Walter Baumgartner, im Zuge der Wahlrechtsreform eine perso­nelle Trennung von Landtag und Landes­regierung vorzu­sehen. Die Anwendung des Prinzips der Gewaltenteilung ist in Südtirol überfällig. Der Landtag hat bis heute nur rein formal gesetz­geberi­sche Funktion und seine effektive Aufgabe ist bislang das Absegnen von Vorlagen der Landes­regierung. Der eigentliche Gesetzge­ber in Südtirol ist die Landes­regierung, auf die alle bisher erlassenen Gesetze zurückgehen.

  • Leitung der Exekutive

Das bestehende Wahlsystem mit den Vorzugsstimmen ermöglich völlig ausreichend festzustellen, welches die diesbezüglichen Präferenzen der WählerInnen sind. Die Leitung der Exekutive soll wesentlich vom Vertrauen der Legislative abhängig sein.

  • Keine Mehrkosten für die Steuerzahler

Eine wichtige Rolle für eine zufriedenstellende Auswahl und das Funktionieren der politischen Vertretung spielen die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen. Mehrkosten, die automatisch mit der perso­nellen Trennung von Landtag und Landes­regierung verbunden wären, müsste mit einer Kürzung der Gehälter begegnet werden. Damit und mit dem Abbau weiterer Privi­legien der Abgeor­dneten, wäre eine Aufwertung des Landtages verbunden. Nicht Geld, Macht und Prestige sollen Anziehungskraft auf mögliche Kandidaten zu Land­tagswahlen ausüben, sondern die Mög­lichkeit, für die Gesellschaft wertvolle Ziele zu verfolgen. Wahlkampfkosten sollen sowohl von den Parteien, als auch von den Kandidaten offengelegt werden müssen und sollen eine Höchst­grenze, die vom Landtag festzulegen ist, nicht überschreiten, damit für alle gleiche Bedingungen gelten.

Nur mit diesen Reformelementen wäre wirklich eine freiere Wahl und vor allem auch eine stärkere Verpflichtung der Gewählten den Wählerinnen und Wählern gegenüber verbunden.

für den Vorstand der Initiative für mehr Demokratie

Stephan Lausch

(Koordinator der Initiative)

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