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Pressemitteilung Vinschgau 21.09.2014 „Volksabstimmungen ein Erfolg für die Demokratie“ 

Volksabstimmungen sind immer ein Erfolg – unabhängig von ihrem Ergebnis. Sie bewirken öffentliche Lernprozesse und fördern die demokratische Auseinandersetzung. Die an Mandatare delegierte Politik hingegen erweist sich immer öfter als zu schwerfällig und unfähig, gesellschaftlich wichtige Entscheidungen zu treffen. So auch in Mals, wo das Volk selbst gesetzgeberisch tätig wurde. Die reformierte Gemeindesatzung sieht diese Möglichkeit auf recht fortschrittliche Weise vor.

Ginge es jedoch nach dem Willen mancher Landespolitiker, dürfte das Volk über viele Fragen gar nicht abstimmen. So wollte etwa Landesrat Schuler wissen, dass eine Sachfrage wie jene in Mals selbst in der Schweiz nicht Gegenstand einer Abstimmung sein könnte. Falsch informiert! In unserem Nachbarland gibt es keine Tabuthemen, sondern das Gleichheitsprinzip: Alles was in Kantonszuständigkeit fällt, kann selbstverständlich auf kantonaler Ebene per Volksabstimmung behandelt werden und alles worüber eine Gemeinde entscheiden kann, kann auch direkt vom Gemeindevolk entschieden werden. Nicht so in Südtirol. Keine Südtiroler Gemeinde sieht dieses Gleichheitsprinzip vor. Auch nicht Mals. Selbst dort findet sich in der ansonsten relativ gut ausgestatteten Satzung eine „Verbotsliste“. Es sind dies jene Tabuthemen, über die zwar die Volksvertreter entscheiden können, nicht aber das Volk selbst.

Die Initiative für mehr Demokratie / Vinschgau fordert alle demokratieliebenden Bürgerinnen und Bürger (auch jene die zurzeit ein politisches Vertretungsmandat haben)  auf, solche Einschränkungen der Bürgerbeteiligung und unfairen Regelungen in den eigenen Gemeindesatzungen nicht mehr hinzunehmen.

Was die Malser Volksabstimmung zudem deutlich gemacht hat, ist der Unsinn sogenannter Sperrfristen. Auch diese Verbotszeiträume finden sich in allen Südtiroler Gemeindesatzungen. Während dieser Verbotszeiträume wird die direkt-demokratische Bürgerbeteiligung außer Kraft gesetzt. Dies war denn auch der Grund für die monatelangen Verzögerungen der Malser Abstimmung, die sogar Gefahr  lief, an der Vielzahl und Länge der Sperrfristen zu scheitern, hätte nicht der Gemeinderat schließlich einige davon entfernt. Obwohl derartige Verbotszeiträume gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, wollten die Malser Gemeinderäte dennoch einen Teil davon aufrechterhalten. In Vertretung und im „Interesse“ der Bürger…  Auch auf Landesebene will man immer noch an derartigen Erschwernissen festhalten - ungeachtet der Tatsache, dass selbst im Autonomiestatut auf Verbotszeiten verzichtet wird.

Bürgerbeteiligung kann man - sofern sie überhaupt gewollt ist - nicht durch Verbote, Erschwernisse und Einschränkungen regeln. Sie sind schlimmer als nutzlos und gehören aus den Satzungen und Verordnungen entfernt. Hingegen braucht eine moderne Demokratie, einen Mindeststandard an direktdemokratischen Beteiligungsformen und Stimmrechten, bei praxistauglichen Verfahrensregeln und einem Mindestmaß an Garantievorschriften.

Als Vinschgauer Bezirksgruppe der Initiative für mehr Demokratie wollen wir unsere politischen Vertreter in den Rathäusern und im Landtag daran erinnern, dass sie selbst auch noch und in erster Linie Bürger sind. Gemeinsam mit anderen Bürgern mögen sie endlich für gute direkt-demokratische Grundausstattungen in unseren Gemeinden sorgen.

Initiative für mehr Demokratie Bezirksgruppe Vinschgau

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