ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG

Die SVP-Fraktion hat sich schon im eigenen Gesetz von 2013 zum Nullquorum bekannt!

2013 hat die SVP-Fraktion alle guten Gründe für ein Nullquorum vorgebracht, um den im Landtag mit nur ihren Stimmen verabschiedeten Gesetzentwurf ohne Quorum zu bewerben. Dass, aus ihrer Sicht, damit nichts zu befürchten war, dafür hat sie damals mit einer absurd hohen Unterschriftenhürde gesorgt (25.000 !).

Die guten Gründe sind jetzt aber nicht weniger richtig und es gilt:
Es sollen die entscheiden, die mitentscheiden wollen und es sollen nicht jene bestimmend sein, die aus verschiedensten Gründen nicht mitentscheiden oder die es eigentlich ihren Mitbürgern überlassen wollen. Vor einem unerwünschten Ausgang einer Volksabstimmung können sich die Bürgerinnen und Bürger selber schützen, indem sie sich beteiligen!

Nicht umsonst beteiligen sich bei einem 0-Beteiligungsquorum mehr Menschen an den Volksabstimmungen als dann, wenn es über 25% liegt. Zudem ist klar, dass nur in einer Volksabstimmung, in der kein oder nur ein niederes Quorum gilt, letztlich immer 100% der Stimmberechtigten entscheiden:

  • mit der Entscheidung, sich mit Ja oder Nein zu beteiligen oder
  • indem die eigene Entscheidung den Mitbürgern überlassen wird im Wissen, dass diese dann entscheiden werden.

Ein Quorum über 25% ist eine Einladung, mit Nichtbeteiligung das Ergebnis der Abstimmung zu bestimmen, weil auf betrügerische Weise eine Nichtbeteiligung als Gegenstimme gezählt wird.

Der Kompromissvorschlag von 25%, wie er im neuen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie vorgesehen ist, liegt an der äußersten Grenze des Akzeptablen. Vor allem dieser Vorschlag ist das Ergebnis eines ungewichteten Kompromisses. Das heißt, dass im partizipativen Verfahren, das zur Formulierung des Gesetzentwurfes geführt hat, ganz entgegengesetzte Positionen zum Beteiligungsquorum vertreten waren, alle von 0 bis 50% und darüber. Aber eine ganz klare Mehrheit hat sich darin für ein Quorum unter 25% ausgesprochen. Denn alles, was darüber liegt, wäre wieder eine Einladung zum Diskussions- und Informationsboykott. Eine solche undemokratische Haltung darf in einem neuen Direkte-Demokratie-Gesetz keinen Platz haben. Und jeder Politiker, der die Notwendigkeit eines Beteiligungsquorums vertritt, soll begründen, weshalb er sich nicht für ein solches bei Wahlen stark macht.

Den vorliegenden Kompromiss zum Quorum fallen zu lassen, würde das Fass endgültig zum Überlaufen bringen.

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