ZUR BEHANDLUNG DER DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZENTWÜRFE IM LANDTAG
Das Verwaltungsreferendum über Beschlüsse der Landesregierung soll wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Damit würde die SVP das Versprechen brechen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft (wie zum Flugplatz) über Großprojekte abstimmen können sollen, denn diese werden von der Landesregierung beschlossen.
Wenn die Landesregierung von der Güte ihrer Entscheidungen überzeugt ist und davon, dass sie von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen werden, dann fürchtet sie auch nicht die Möglichkeit, gegen ihre Beschlüsse das Referendum zu ergreifen. Dann wird von diesem Instrument nämlich nur sehr selten und nur zu einzelnen zukunftsbestimmenden Entscheidungen Gebrauch gemacht. Die Erfahrung mit dem Instrument des Verwaltungsreferendums zeigt dabei u.a., dass seine gute Anwendbarkeit einen weitaus haushälterischeren Umgang mit den öffentlichen Finanzen und eine effizientere Verwaltung zur Folge hat.
Das Schreckgespenst einer Blockade der Verwaltungstätigkeit der Landesregierung durch das Verwaltungsreferendum ist hingegen eine totale Bankrotterklärung der Politik der Regierenden: Diese Befürchtung wäre einzig dann berechtigt, wenn man davon ausgehen würde, dass die Mehrzahl der Landesregierungsbeschlüsse Anlass sind, dagegen das Referendum zu ergreifen. Damit würde der Regierung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt.
Mit diesem Vorwand wird also ein Instrument diskreditiert, mit dem die Regierenden natürlich rechnen müssten, vor den Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Entscheidungen gerade stehen zu müssen.
Eine politische Vertretung, die im Sinne der Bürger arbeitet, fürchtet nicht deren Kontrolle darüber, wie öffentliche Gelder ausgegeben werden. Sie spricht sich mit dem Verwaltungsreferendum für eine bürgernahe und sparsame Verwaltung aus sowie gegen ein Klientelsystem, mit dem sich die Politik in den Dienst wirtschaftlicher Mächte stellt und private wirtschaftliche Interessen mit öffentlichen Geldern bedient.