Eine Landessatzung für Südtirol
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- Kategorie: thema4: Eine Landessatzung für Südtirol
- Zuletzt aktualisiert: Montag, 09. September 2019 16:36
Partezipative Ausarbeitung einer Landessatzung
Jeder Verein, jede Gemeinde, alle Regionen (ausgenommen jene mit Sonderstatut) haben eine eigene Satzung, nur das Land Südtirol nicht. Für Südtirol gilt natürlich die italienische Verfassung als oberste rechtliche Grundordnung. Was in ihr geregelt ist, hat auf dem ganzen Staatsgebiet Gültigkeit. Wozu braucht es denn noch eine eigene Landessatzung? Die Regionen und autonomen Provinzen sind nicht bloß innerstaatliche Selbstverwaltungseinheiten. Sie brauchen eine eigene Legitimationsbasis. Sicher, Südtirol hat ein Autonomiestatut, dieses definiert aber vor allem die Zuständigkeiten des Landes, seine Organe und Institutionen und nicht die Grundrechte und -pflichten, nicht das Fundament des Zusammenlebens von Menschen an einem gemeinsamen Ort. Vor allem aber haben wir ein Autonomiestatut, das nur in Abstimmung zwischen unserer politischen Vertretung und dem römische Parlament entstanden ist und den Rahmen der Autonomie festlegt und nicht eine Landessatzung, in der die Menschen dieses Landes die Art und Weise festgelegt haben, in der sie hier gemeinsam zu Hause sein wollen.
Das Entscheidende einer Landessatzung wie auch einer Verfassung ist die Auseinandersetzung der Menschen mit der Frage, welche Grundlagen, Werte, Absichten gelten sollen für die Regelung des Zusammenlebens. Sie sind der erarbeitete Wille der Bevölkerung zu einem gemeinsamen Fundament, von dem die Menschen meinen, dass sie darauf ihre gemeinschaftliche Ordnung zum Wohle aller aufbauen können. Das Entscheidende ist der kollektive Denkprozess, der stattfinden muss, um ein solches Fundament zu schaffen. Entscheidend deshalb, weil es in der Bevölkerung ein Bewusstsein braucht von diesem Fundament. Deshalb ist es so wichtig, dass auch ständig an diesem Fundament weiter gearbeitet werden kann.
Südtirol hat nie einen solche Prozess erlebt und in rein parlamentarischen Demokratien reduziert er sich, wenn überhaupt, auf eine Volksabstimmung, mit der Verfassung oder Satzung in Kraft gesetzt werden. Anders, einmal mehr, in der Schweiz, die grundsätzlich von unten nach oben funktioniert. Dort ist die Verfassung kein Tabu und kann - auch in Ermangelung der einfachen Gesetzesinitiative auf Bundesebene - mit Volksinitiativen ständig erneuert werden. Jeder Kanton sieht den Zugriff der Bürgerinnen und Bürger auf die eigene Verfassung vor und immer wieder auch Totalrevisionen, die mit intensiver Bürgerbeteiligung stattfinden. So ist die Arbeit an den Verfassungen und Satzungen der eigentlich notwendige integrative, der einende und eine Verständigungsbasis schaffende Prozess, den eine Gemeinschaft nötig hat, um sich in ihrem Bestehen auf zivile Art verständigen und ständig neu aufeinander abstimmen zu können.
Das erscheint in Südtirol umso notwendiger, als nach dem zweiten Weltkrieg, ohne Zustimmung der hier lebenden Menschen, eine künstliche Einheit verschiedener Sprachgruppen und Kulturen geschaffen worden ist. Höchste Zeit also, dass die Bürgerinnen und Bürger sich die Gelegenheit zu einem solchen satzungsgebenden Verständigungsprozess schaffen, auch dann, wenn eine solche Landessatzung von ihnen nicht mit Gesetzeskraft versehen werden kann. Was zählt, ist die Arbeit daran und das Erarbeitete, das jederzeit bereit liegt, als Dokument dafür, wie sich die Menschen hier ihr Zusammenleben vorstellen.
Stephan Lausch, 16. Oktober 2010
Eine Landessatzung für Südtirol – Stefan Pöder