Anmerkung zu Frage 6
„Beim geltenden Wahlgesetz kann, ausgenommen die Auslandssüdtiroler, nur in der Wahlkabine der Wahlzettel angekreuzt und in der Urne abgegeben werden.
In den Fragen 2 bis 4 wurden zusätzlich zur Stimme für eine Liste drei weitere Möglichkeiten des Wählens beschrieben:
- listenübergreifend wählen, d.h. Kandidatinnen auf einer Liste zu streichen und durch andere zu ersetzen
- auch zwei Stimmen auf eine/n KandidatIn zu kumuliere
- auf einem leeren Wahlzettel mit der listenunabhängigen Vergabe von 35 Stimmen an jene Kandidaten/innen, die Ihren „idealen“ Landtag bilden sollten.
Ein solches Wählen kann nicht mehr in der Wahlkabine durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wäre also die Briefwahl (und damit verbunden, die Zusendung aller Wahlunterlagen) eine notwendige Bedingung für diese Art der Wahl.
Befürworten sie es, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit bekommen, per Brief zu wählen? Der Wahlzettel muss dann rechtzeitig per Post versandt oder in Wahlbriefkästen der eigenen Gemeinde innerhalb einer Woche vor dem Wahltag abgegeben werden?“
Wie wählen wir heute hier bei uns? Wir bekommen keine persönliche Benachrichtigung über die anstehende Wahl (bis vor ca. 20 Jahren haben wir noch einen Wahlausweise zugestellt bekommen), sondern erhalten die Informationen über anstehende Wahlen über die Medien und über Anschläge der Gemeinden. Wer gewählt werden kann, erfahren wir nur über Wahlwerbung in den Medien und von Plakatwänden, Wahlprogramme nur in Werbeaufmachung direkt durch die wahlwerbenden Listen. Gewählt werden kann nur an einem einzigen Tag und an einem einzigen Ort, in der eigenen Wahlsektion. Der Wahlakt selbst ist in einer Wahlkabine zu vollziehen mit dem Ankreuzen einer Liste und der Vergabe von max. vier Vorzugsstimmen an KandidatInnen dieser Liste. Der Wahlakt selbst steht unter einem bestimmten Zeitdruck.
Wie könnte der Wahlakt „besser“ vollzogen werden können? Beispielsweise
- indem alle Wahlunterlagen (Wahlausweis, Wahlscheine, Wahlanleitung, evtl. im begrenzen Maß auch Wahlwerbung) dem Wähler/der Wählerin per Post zugestellt werden und so die Wahlmöglichkeiten ohne Zeitdruck und mit ausreichender Information erkundet werden können;
- mit der Möglichkeit, nicht nur an einem Tag und an einem Ort wählen zu können, sondern z.B. im Zeitraum einer Woche oder auch länger und per Post an einem x-beliebigen Ort;