Anmerkung zu Frage 8
„Wenn Sie in Zukunft die Möglichkeit haben würden, KandidatInnen verschiedener Listen/Parteien zu wählen, fänden Sie es dann richtig, wenn die Listen/Parteien ihre Sitze (im Landtag, im Gemeinderat) aufgrund der Anzahl der Stimmen erhält, die ihre KandidatInnen bekommen.“
Im Rahmen der reinen Listenwahl (die Wahl besteht in einem Kreuzchen für die bevorzugte Liste und evtl. noch in der Abgabe von Vorzugstimmen für deren Kandidaten) erhalten die wahlwerbenden Listen/Parteien die Sitze in der parlamentarischen Versammlung (Gemeinderat, Landtag, Parlament) aufgrund der Stimmen, die sie als Listen/Parteien erhalten haben. Dabei gibt es noch verschiedene Berechnungsmodelle, nach denen bestimmte Listen/Parteien aufgrund unterschiedlicher Kriterien mehr oder weniger bei der Sitzverteilung bevorteilt/benachteiligt werden.
Was ist aber, wenn Kandidaten verschiedener Listen/Parteien gewählt werden können? Sollen dann diese Stimmen für die Kandidaten nur als Vorzugstimmen innerhalb der eigenen Partei gezählt werden und die Verteilung der Sitze weiterhin aufgrund der Auswahl einer Liste/Partei erfolgen oder könnten auch die KandidatInnen sozusagen die Stimmensammler für die eigene Liste/Partei sein? Konkret würde das dann so aussehen: Eine Liste/Partei kann grundsätzlich so viele Stimmen bekommen, wie sie KandidatInnen präsentieren darf, also im Fall des Südtiroler Landtages, 35 Sitze = 35 Stimmen. Werden vom Wähler einer Liste auf dem Wahlzettel mit allen ihren KandidatInnen, Namen von einzelnen KandidatInnen gestrichen und mit bevorzugten KandidatInnen einer oder mehrerer anderer Listen ersetzt, dann könnte die Regel die sein, dass diese Liste nicht 35 Stimmen erhält, sondern 35 weniger die Anzahl der KandidatInnen, die gestrichen worden sind. Umgekehrt würden die Listen/Parteien um so viel Stimmen mehr erhalten, als ihre KandidatInnen denen der jeweils gewählten Liste vorgezogen worden sind.
Es handelt sich hier also um den eigentlichen Unterschied zwischen Listenwahl (die Liste erhält ihre Sitze aufgrund der Häufigkeit des Ankreuzens ihres Listenzeichens) und Personenwahl (die Liste erhält ihre Sitze aufgrund der Zahl der „Vorzugsstimmen“-Stimmen, die ihre KandidatInnen erhalten haben). Im einen Fall zählen mehr die Positionen, für die eine Partei/Liste steht, im anderen mehr das Vertrauen und die Erwartungen in bestimmte Personen. Bei der Listenwahl erhält die Partei ihre Sitze im Verhältnis zu den Stimmen, die sie als Listezeichen erhalten hat und die KandidatInnen verdanken ihre Wahl ihrer Liste/Partei und sind dieser verpflichtet. Bei der Personenwahl verdankt hingegen die Liste/Partei ihre Sitze den Stimmen, die ihre KandidatInnen erhalten haben.