Bürger der Europäischen Union können bald per Unterschriftensammlung neue Gesetze verlangen. Die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben sich über die Einzelheiten der sogenannten „Europäischen Bürgerinitiative“ geeinigt.
Damit die Kommission nicht mit Initiativen überschwemmt wird, einigte man sich darauf, dass die Zulässigkeit schon bei der Anmeldung geprüft wird, die Initiatoren aber einen „Bürgerausschuss“ mit mindestens sieben Mitgliedern aus sieben Mitgliedstaaten gründen müssen. Das folgt einem Modell aus der Schweiz und soll bewirken, dass Initiativen nicht aus einer Laune heraus entstehen, sondern Substanz haben.
Mehr Demokratie: Trotz Verbesserung immer noch Mängel
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