Verfassungsreferendum über die Gerichtsbarkeit

Verfassungsreferen­dum vom 22. und 23. März

Abstimmungsheft online von "Più Democrazia Italia"

in deutscher Übersetzung

 

Abstimmungsheft zum Referendum über die GerichtsbarkeitAm 22. und 23. März findet die Abstimmung zum Verfassungsreferendum über die Reform zur Aufteilung des Obersten Richterrats und zur Einrichtung des Obersten Disziplinargerichts statt.

Wir veröffentlichen dazu das Informationsheft, das von Più Democrazia Italia in Anlehnung an das Modell der Schweizerischen Eidgenossenschaft erstellt wurde. Dort wird
bei jeder Volksabstimmung, zusammen mit dem Stimmzettel, allen Stimmberechtigten ein Abstimmungsheft zugesandt. In Italien ist hingegen immer noch nicht ein amtliches Abstimmungsheft eingeführt worden, in dem der Gegenstand der Abstimmung erklärt wird und die Pro- und Kontrapositionen gleichberechtigt dargestellt sind. Anders in Südtirol, wo sowohl für Abstimmungen auf Landes- als auch auf Gemeindeebene auf unser Betreiben hin solche Informationshefte verpflichtend vorgesehen sind.

Deshalb erleben wir auf staatlicher Ebene Referendumskampagnen, die von parteiischer Kommunikation dominiert und oft von mächtigen Gruppen bestimmt werden. In einer Zeit, in der Desinformation eine strukturelle Bedrohung für Demokratien ist, ist das Fehlen von unparteiischen institutionellen Informationen eine schwerwiegende politische Nachlässigkeit.

Die Organisation Più Democrazia Italia, unter der Koordination von Leonello Zaquini, will helfen, diesen institutionellen Mangel zu beheben und hat schon bei vergangenen Referenden ein Abstimmungsheft nach dem Beispiel, wie es in der Schweiz erstellt wird, veröffentlicht. Damit soll ein Mindestmaß an objektiver Information gewährleisten werden.

Die Gründe für das Ja findest Du auf Seite 5 des hier unten über einen Link zugänglichen Abstimmungsheftes, die Gründe für das Nein auf den Seiten 6-8. 

 

Festzuhalten ist:

Diese Verfassungsreform hat ihren Ursprung in einem Dauerkonflikt zwischen den Rechtsregierungen und der Gerichtsbarkeit. Zuletzt beispielsweise betreffend den Umgang mit Flüchtlingen in Seenot, die Verfahren mit Asylsuchenden und den Bau einer Brücke über die Meerenge zwischen Sizilien und Kalabrien. Tatsache sind sich wiederholende verbale Angriffe von Vertretern der Rechtsparteien auf einzelne Richter und die Gerichtsbarkeit. Die Rechtsparteien vertreten geschlossen das Ja zur Reform, die Richterschaft und ihre Organisationen hingegen weitgehend das Nein, das auch von den Linksparteien, den Gewerkschaften und den Organisationen des sozialen Lagers, wie z.B. dem KVW vertreten wird. 
Letztlich geht es um den Konflikt zwischen einer Verfassung und Regierungen, die sich in ihren Vorhaben und Entscheidungen durch diese Verfassung eingeschränkt sehen. Die Verfassung ist unter dem Eindruck der Erfahrungen mit dem Faschismus entstanden. Sie ist Grundlage für eine vollkommen unabhängige Gerichtsbarkeit und Garantie für die Gewaltenteilung und die juridische Kontrolle der politischen Macht, die für die Demokratie entscheidend ist. Eine Einschränkung der Kontrollfunktion der Gerichtsbarkeit und ihrer Unabhängigkeit kann man an dieser Verfassungsreform nicht unmittelbar erkennen. Sie ist aber im Zusammenhang mit den durch die angestrebte Reform notwendig werdenden neuen Anwendungsgesetze zu befürchten.

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Minderheit übernimmt für die Mitbestimmung die Mehrheit im Landtag

Die "handwerklichen Mängel" gibt es nicht!

unterstützende Parteien mit Vertretern der Initiative

Am 8./9. Oktober haben 8 Parteien die von ihnen eingebrachten Gesetzentwürfe der Initiative für mehr Demokratie im Plenum des Landtages zur Behandlung gebracht, um die Mitbestimmung für die BürgerInnen endlich anwendbar zu machen.

In dieser Absicht geeint, ist die Minderheit (Opposition) mit 18 Stimmen zur Mehrheit geworden und hätten die zwei Gesetzesvorschläge verabschiedet werden können.

Der Landeshauptmann hingegen lehnt beide Gesetzentwürfe wegen angeblicher „handwerklicher Mängel“ ab. Es genügt aber, die Berichte zu den Gesetzentwürfen zu lesen, um zu verstehen, dass es diese Mängel nicht gibt.
Im Einvernehmen mit der „Opposition“ ist, für einen Versuch der Verständigung, die Vertagung beschlossen worden. Da es um die mindestnotwendigen Änderungen zur Anwendbarkeit des Landesgesetzes 22/2018 geht, ist ein Kompromiss ausgeschlossen, wenn er diese wieder verschlechtern oder verhindern würde.

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Einladung zur Veranstaltungsreihe "Klein ist Fein"

EINLADUNG ZUR DRITTEN ETAPPE 

DES ENTWURFES EINER LEBENSFREUNDLICHEN ZUKUNFT

2023 -     Welche Demokratie wollen wir?

2024 -     Für ein Gutes Leben für Alle

2025 -     Klein ist Fein: so geht's -
                d
ie Dimension für ein Gutes Leben für Alle

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Jung trifft Alt - Zusammen fürs Gemeinwohl

ALTE KÄMPFER*INNEN TREFFEN JUNGE AKTIVIST*INNEN

am Samstag, 15. Nov. 9:30 – 12:30 im Kulturheim Gries

Plakat Alte Kämpfer*innen treffen junge Aktivist*innenWER?
  • Viele Alte Kämpfer*innen und Junge Aktivist*innen, auch solche, die sich nicht als Kämpfer*innen und Aktivist*innen verstehen, bei denen aber auch, in ihrem Tun, das Gemeinwohl im Zentrum steht.
  • MIT EINEM KURZFILM (15')
    in dem sich alte und junge Erfahrungen im Streben nach einer besseren Welt begegnen: Mit Evi Keifl, Dicke Luft und MeBo - Sepp Kusstatscher, BBT - Hanspeter Niederkofler, Sanfte Mobilität Pustertal - Peter Gasser, Vinschgerbahn - Franziska Blaas, OEW - Majda Brecelj, FFF - Patrick Unterkircher, Kaleido: Coop Wohnprojekt in Südtirol - Greta Cazzanelli, Kampagne. Hinsetzen. Hinlegen. Dableiben

  • KONKORDANZ UND ASTIMMEN (20')
    Otto von Aufschnaiter und Stephan Lausch – Initiative für mehr Demokratie EO
  • MIT EINER EINFÜHRENDEN GESPRÄCHSRUNDE (1h)
    angeregt und moderiert von David Hofmann, Bündnis Climate Action South Tyrol, mit
- Heidi Stuffer, Nosc Cunfin und Gemeinderätin von Urtijei
- Veronika Pinzger, Klimacamp Alto Adige und Kaleido: Coop Wohnprojekt in Südtirol
- Josef Gruber, Vinterra und Malser Weg
- Sophie Baumgartner, Sudtirolo Pride, Kampagne Mahlzeit und Netzwerk der Südtiroler Weltläden
  • KONVIVIALES GESPRÄCH mit GLAS IN DER HAND und VOLLEM MUND (30')
  • MODERIERTES GEMEINSAMES GESPRÄCH (1h)


ZUR EINSTIMMUNG

Vom nuklearen Winter zur Klimakrise - alle Generationen haben ihre Untergangsstim­mung? Gebrochener Generationenvertrag? Vom Boomer bashing zu den vermeintlich faulen Zoomers. Mit einem Schlagwort eine ganze Generation zu diskreditieren um die eigenen Unzulänglichkeiten zu kaschieren ist einfach, verkürzt und ergibt keine Lösung für die tatsächlichen Probleme. Jede Generation hatte und hat ihre Kämpfer*innen und Aktivist*innen. Was können die Generationen voneinander lernen? Wie kann eine generationenübergreifende Bewegung für die soziale und ökologische Wende gelingen?

Für das Gute und Richtige ist immer von unten gekämpft, es ist kaum einmal von oben geschenkt worden. Lässt man die Dinge laufen, dann setzt sich das Einfachere und Stärkere durch. Aber auch so gut wie jeder Kampf für das Gute und Gerechte unterliegt dem Starken, dem Hemmungs- und Schamlosen. Demokratie ist aus dieser Erfahrung entstanden. Demokratie muss deshalb besser werden!
Vielleicht lässt sich voneinander lernen, denn wir haben nicht mehr die Zeit, immer alle Erfahrungen selber machen zu müssen. Ein Versuch ist es wert - ein Gespräch zwischen jungen Aktivist*innen und alten Kämpfer*innen.

Sei dabei,
gerade auch wenn du kein*e Kämpfer*in und Aktivist*in bist,
aber das Richtige und Gute für das Gemeinwohl verfolgst.
Auch wir sollen uns untereinander verständigen über das, was wir tun.

Quorum abschaffen!

DAS QUORUM ABSCHAFFEN!
Mit ihm wird den Bürger:innen ihr Kontrollrecht gestohlen


Am vergangenen Donnerstag ist auf Initiative von Mario Staderini, der die digitale Unterschriftensammlung in Italien erstritten hat, von Stephan Lausch von der Initiative für mehr Demokratie und zehn weiteren Promotoren beim Kassationsgerichtshof in Rom ein Antrag auf Volksbegehren eingereicht worden.
Mit diesem wird das Parlament aufgefordert, endlich das
Beteiligungsquorum abzuschaffen.

Dafür müssen innerhalb von sechs Monaten 50.000 Unterschriften gesammelt werden. 

Von heute an können alle italienischen Staatsbürger:innen auf der Plattform des Ministeriums https://firmereferendum.giustizia.it/referendum/open/dettaglio-open/3900018 mit Zugang per SPID, der Identitätskarte CIE oder der Bürgerkarte/ Gesundheitskarte das Volksbegehren unterstützen.

Kommt das Parlament diesem Begehren nicht nach, dann würde es eine schwerwiegende Beschneidung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sanktionieren.

Mitteilung des Promotorenkomitees „Basta Quorum!“

Die italienische Verfassung garantiert den Staatsbürger:innen nicht nur ein Wahlrecht, mit dem sie ihre Entscheidungsmacht an politische Vertreter:innen delegieren können, sondern auch direktdemokratische Rechte.

Mit dem Referendum sollte sichergestellt werden, dass politische Entscheidungen tatsächlich von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden. Dieses Recht ist seit 14 Jahren nicht mehr zu gebrauchen, weil das Beteiligungsquorum mit der Bedingung, dass 50 % +1 der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen müssen, von der politischen Vertretung missbraucht wird. Das geschieht mit Informationsboykott und Aufrufen, nicht zur Abstimmung zu gehen. Die Nichtbeteiligung wird damit zu einem Vetorecht für die Regierenden: aus der Stimmenthaltung ist ein Instrument für Minderheiten gemacht worden, das zur Diskussionsverweigerung verführt und den Willen der Bürger:innen verzerrt. Wenige, die die Abstimmung bewusst boykottieren, nehmen auf diese Weise allen anderen, die ihr Entscheidungsrecht nutzen wollen, dieses Recht.

Eine Delegierung ohne Kontrollmöglichkeit liefert die Bürger:innen gänzlich der politischen Vertretung aus.
Das sind
verfassungswidrige Zustände. So wird Demokratie ausgehöhlt.
Bürger:innen nehmen diesen Demokratieabbau nicht mehr hin.

Das Beteiligungsquorum ist zu einem gefährlichen Verhinderungsinstrument gemacht worden, mit dem die Regierung ihre Entscheidungen gegen den Einspruch der Bürger:innen schützt. Das Quorum hat absolut keine Berechtigung. Eine hohe Beteiligung kommt ohne Quorum viel eher zustande, weil allen klar ist, dass diejenigen entscheiden, die abstimmen. Im Grunde beteiligen sich auf diese Weise sogar 100 % der Stimmberechtigten, weil die Nichtbeteiligung ohne Quorumshürde eine bewusste Stimmenthaltung und Delegierung an die Mitbürger:innen ist.

Die
Schweiz lebt seit über 150 Jahren bestens ohne Quorum und bei einer durchschnittlichen Stimmbeteiligung von 47 % in den letzten 12 Jahren kommt niemandem in den Sinn, ein solches zu fordern. Dabei nutzen mehr als 80 % der Stimmberechtigten die direktdemokratischen Instrumente.

Aber auch Italien hat keine Schwierigkeiten mit dem Verfassungsreferendum für das kein Quorum gilt.
Und wenn schon, wäre ein Quorum bei Wahlen nicht viel wichtiger? Denn mit Wahlen entscheidet sich die gesamte Politik und damit unvergleichlich mehr als mit einem Referendum über ein einzelnes Gesetz. Sie darf erst recht nicht von wenigen bestimmt werden. Zur Erinnerung: Die italienische Regierung vertritt nicht einmal 30 % der Wahlberechtigten.

Mit dem eingereichten Volksbegehren zur Abschaffung des Beteiligungsquorums erwarten sich die Bürger:innen einen Vertrauensbeweis des Parlaments für seine Bereitschaft, im Sinne der Verfassung und in neuem demokratischen Geist eine konstruktive Zusammenarbeit mit ihnen einzuleiten, um die immensen Aufgaben dieser Zeit gemeinsam anzugehen.

 

Offener Brief und Petition an den Landtag

BEENDET DEN GRÖSSTEN BETRUG IN SÜDTIROL!
MACHT DIE MITBESTIMMUNGSRECHTE ENDLICH ANWENDBAR!

DIE HALBE DEMOKRATIE FUNKTIONIERT NICHT!
SIE IST ZUR HERRSCHAFT VON WENIGEN VERKOMMEN!


Offener BriefHeute, Dienstag, 9. September, hat die Initiative für mehr Demokratie EO in einer Pressekonferenz einen bislang von 30 Organisationen getragenen Offenen Brief vorgestellt, in dem der Landtag aufgefordert wird, die gesetzliche Regelung der Mitbestimmungsrechte endlich so in Ordnung zu bringen, dass sie angewandt werden können. Anwesend waren Vertreter der Organisationen und Landtagsabgeordnete.

Anlass ist die Oktobersitzung des Landtages, in der die Behandlung von zwei Gesetzentwürfen ansteht. Mit ihnen sollen die behindernden und verhindernden Elemente im geltenden Direkte-Demokratie-Gesetz beseitigt werden. Eingebracht wurden sie von 8 der 9 Parteien, die sich dazu vor den Landtagswahlen 2023 den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet haben. Die zur Gesetzesänderung nötige absolute Mehrheit ist in greifbarer Nähe.

Die Organisationen verlangen im Offenen Brief an die Landtagsabgeordneten, die Verhinderung der vom Autonomiestatut garantierten Mitbestimmung nach 24 Jahren endlich zu beenden.

Petition an den LandtagVorgestellt wurde auch eine Online-Petition, mit der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten und eingeladen sind, dieser Forderung Nachdruck zu verleihen.

Den Landtag erinnern wir daran, dass laut einer im Nov. 2022 veröffentlichten ASTAT-Umfrage über 70 % der SüdtirolerInnen zwischen 18 und 80 Jahren Volksabstimmungen für mindestens ebenso wichtig halten wie Wahlen.

Es ist daher eine demokratische Verpflichtung des Landtages, diesem Mehrheitswillen in der Bevölkerung zu entsprechen.

Seit 1994 betrügt die SVP die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes um politische Rechte, die ihnen seit 2001 vom Autonomiestatut garantiert werden.

1997 mit der Intervention in Rom gegen die Einführung der Volksinitiative, die mit den Stimmen von drei SVP-"Dissidenten" im Regionalrat beschlossen wurde;
2005 mit einem Gesetz, das ein Beteiligungsquorum von 40 % vorgesehen hat und an dem 2009 die ersten landesweiten Volksabstimmungen gescheitert sind;
2013 mit einem neuen und von der SVP im Alleingang beschlossene Landesgesetz zur Direkten Demokratie, mit dem keine Volksabstimmungen mehr hätten stattfinden können, gegen das wir das Referendum ergriffen haben, das die Kommission der Landesregierung mit perfiden Argumenten versucht hat zu verhindern, das aber aufgrund eines Gerichtsentscheids stattfinden konnte und mit dem das Gesetz von den Südtirolern abgelehnt worden ist;
2018 mit einem neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie, das schon bei seiner Entstehung mit Bürgerbeteiligung gravierende Mängel aufgewiesen hat und das bei der Verabschiedung im Landtag noch einmal massiv verschlechtert worden ist;
2021 mit dem unverständlichen Versuch der SVP, das eben erst, in Anbetracht der Nähe der Landtagswahlen (2018), eingeführte Referendum über Landesgesetze sowie eine unabhängige Information gewährleistende Regelung wieder abzuschaffen, was erneut, nach einem unverschämten Versuch der Kommission es zu verhindern, mit einem Referendum von den Bürgerinnen und Bürger vereitelt worden ist;
2022 mit einer vom Landeshauptmann verfügten drastischen Einschränkung des Kreises derer, die seit 20 Jahren berechtigt waren, die Unterschriften zur Unterstützung von Volksinitiativen und -begehren entgegen zu nehmen;
2023 mit der Halbierung von 20 auf 10 Tage der Einreichfrist für die Durchführung eines Referendums über Landesgesetze - um nur die gravierendsten Betrugsfälle zu nennen.

Normalerweise werden Gesetze erlassen, um angewandt zu werden. Im Fall der „Direkten Demokratie“ offensichtlich nicht. Das Landesgesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation ist mehrmals geändert worden oder sollte geändert werden. Jedes Mal ist es oder wäre dieses, wenn es in Kraft getreten wäre, nicht anwendbar geblieben. Offensichtlich soll nur der Schein gewahrt werden, um verkünden zu können, wir hätten damit "ein schönes und gutes Gesetz, dem man Zeit geben muss, sich zu bewähren" (so der Fraktionsvorsitzende der SVP am 20.9.2024).

Der an den WählerInnen begangene Betrug der zwei Abgeordneten von Fratelli d'Italia, die ihr vor den letzten Wahlen abgegebenes Versprechen gebrochen haben, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur Mehrheit oder zur Opposition, die Mitbestimmungsrechte anwendbar zu machen, hat dies überdeutlich bestätigt.

Die Initiative für mehr Demokratie versteht sich als Brückenbauerin und entsprechend hat sie von Anfang an gehandelt. Sollte jetzt aber auch diese Gesetzesinitiative an einer fortgesetzten Gegnerschaft der regierenden Mehrheit scheitern, dann muss diese damit rechnen, dass Südtirols BürgerInnen den Weg vor den Europäischen Gerichtshof und die UNO-Menschenrechts­kommission nicht scheuen werden, um ihr Recht einzuklagen. Beispiel sind uns die italienischen Staatsbürger Michele De Lucia und Mario Staderini, die 2022 mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung die Anwendbarkeit des von der Verfassung vorgesehenen Referendumsrechtes vor der UNO-Menschenrechtskommission erstritten haben.
Überdies gibt es in drei Jahren wieder Landtagswahlen!


Link zum OFFENEN BRIEF
(https://www.dirdemdi.org/images/de/pdf/Offener_Brief_an_Ltabg_mit_verlinktem_Anhang.pdf)

Link zur ONLINE-PETITION (https://openpetition.de/!kmgmh)

 
 

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