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Die Initiative für mehr Demokratie begrüßt die Entscheidung der SVP-Leitung, in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie kein Quorum mehr vorzusehen. Die Absicht der SVP, im Gegenzug dazu, die geltende Zugangshürde von 3,3 % auf 10%, also auf 39.000 Unterschriften zu verdreifachen, zeigt aber, dass diese Entscheidung leider nicht auf wirklicher Einsicht beruht. In der ersten landesweiten Volksabstimmung sind die Verhinderungsabsichten der SVP mit dem Quorum zu offensichtlich und intolerabel geworden. Diese Lektion hat sie lernen müssen. In Sachen Direkte Demokratie gibt es aber nicht nur die Lektion der Schädlichkeit des Quorums zu lernen, sondern viele andere mehr. Wir können nicht zu jeder Lektionseinheit eine eigene Volksabstimmung organisieren.

Das Vorhaben der SVP zeigt, dass sie die eigentliche Bedeutung von direkter Demokratie immer noch nicht verstehen will. Mit der hohen Zugangshürde malt sie das Schreckgespenst der „populistischen“ Minderheiten an die Wand, die Direkte Demokratie missbrauchen könnten. Es ist ein Widerspruch in sich, sogenannte populistische Vorstöße mit hohen Hürden verhindern zu wollen.

In Ergänzung zur repräsentativen Demokratie, in der immer vorgefasste Mehrheiten bestimmend sind, soll Direkte Demokratie gerade den Minderheiten innerhalb der Gesellschaft ein verbindliches Recht auf Beantwortung ihrer Fragen geben. Wir brauchen also sozusagen nicht ein zusätzliches Instrument zur Verhinderung eines Atomreaktors in Südtirol. Dafür könnte man auch 39.000 Unterschriften sammeln. Selbst gegen den Dauerbrenner „Flugplatzausbau“ konnten nur mit großem Aufwand 28.000 Unterschriften gesammelt werden.

Wir brauchen hingegen Instrumente für die vielfältigen und wertvollen Sensibilitäten in der Gesellschaft zu Fragen, über die es sinnvoll ist, dass die Gesellschaft insgesamt nachdenkt. Die Instrumente Direkter Demokratie müssen also minderheitenfreundlich geregelt werden, ihre Zugangshürden dürfen nicht zu hoch gesetzt werden. Genau so, wie die SVP es als Vertretung einer ethnischen Minderheit immer wieder bei der nationalen Wahlgesetzgebung verlangt.
Mit dem jetzt beschlossenen Vorschlag eröffnet die SVP jedenfalls die nächste Runde im Spiel um die Verhinderung anwendbarer Mitbestimmungsrechte.

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