Die Bestellung des Verwaltungsgerichts
Eine systematische Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung in Südtirol. Notwendigkeit eines neuen Bestellungsverfahrens.
Die demokratiepolitische Beobachtungsstelle der Initiative für mehr Demokratie äußert sich aus Anlaß der letzthin erfolgten Ernennungen in einem Dokument zur Problematik des Verfahrens zur Bestellung des Verwaltungsgerichts.
Sie stellt eine eindeutige Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung fest. Der ohnehin schon ausgeprägte Zweifel der Bevölkerung an der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts in Südtirol wird auf bedenkliche Weise bestätigt. Die staatliche und die lokale Exekutive können entscheidend Einfluß ausüben auf die Zusammensetzung jenes Organs, dem der Bürger seinen Rechtsschutz gegenüber diesen Institutionen anvertrauen soll. Der uralte Grundsatz, wonach sich keiner seine Richter selbst aussuchen können darf, ist hier außer Kraft gesetzt.
Die Initiative zählt Möglichkeiten eines neuen, politischer Konditionierung weniger ausgesetzten rechtsstaatlich kompatiblen Bestellungsverfahrens auf. Sie verlangt als Mindest- und Übergangskorrektur die sofortige Abschaffung jener verhängnisvollen Bestimmung, wonach der Landtag "seine" Richter «gemäß dem Vorschlag der Landtagsabgeordneten der jeweiligen Sprachgruppe» ernennt. Das hat dazu geführt, daß die Richterbestellung praktisch zur internen Sache einer einzigen politischen Partei verkommen ist. Ein zusätzliches Mindestkorrektiv wäre die Einführung einer qualifizierten Mehrheit des Landtages bei der Richterwahl, so wie sie für die Bestellung des Volksanwaltes vorgesehen ist.