Auf zu einer Autonomie der Bürgerinnen und Bürger!
Der Weg zu einer Autonomie der Bürgerinnen und Bürger ist jetzt frei! Die Initiative für mehr Demokratie freut sich mit allen echten Autonomisten im Land über die Verabschiedung des Verfassungsgesetzes zur Reform des Autonomiestatutes.
Mit diesem ist jetzt die verfassungsrechtliche Grundlage gegeben für die Übertragung von Entscheidungsrechten an die Bürgerinnen und Bürger.
Die schon bestehende Möglichkeit, Gesetze durch Volksentscheid abzuschaffen, kann jetzt erweitert werden mit dem Recht, Volksbegehrensgesetzentwürfe zur Volksabstimmung zu bringen, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft nicht nur Gesetzentwürfe vorlegen können, sondern in einem Volksentscheid auch über deren Einführung abstimmen. Das Wahlrecht der Bürger kann jetzt mit dem Stimmrecht ergänzt werden.
Offen ist die Frage, ob, und gegebenenfalls wie, der Landtag dieses Recht gesetzlich ausformulieren wird. Aber auch in dieser Frage sind die Bürger dem Gesetzgeber jetzt nicht mehr vollständig ausgeliefert! Die gesetzliche Regelung dieses Rechtes kann auf eindeutiger verfassungsrechtlicher Grundlage mittels Volksbegehren eingefordert werden. Eine nicht annehmbare gesetzliche Regelung hingegen kann mittels Volksentscheid zu Fall gebracht werden (wobei hier das bei Referenden vorgesehene Beteiligungsquorum nicht gilt und also jene entscheiden, die zur Abstimmung gehen).
Damit sind jetzt erstmals die Südtiroler Bürgerinnen und Bürger unmittelbar gefordert, mit Interventionsmöglichkeit darüber zu wachen, wie neue politische Rechte und Regeln für sie festgelegt werden und sind angehalten, selbst über die für sie wünschenswerteste Regelung nachzudenken.
Die Initiative für mehr Demokratie, die vor fünf Jahren mit zwei Volksbegehren einen ersten Anstoß in diese Richtung gegeben hat, wird diesen Prozeß vorantreiben und als überparteiliche Organisation an der Verwirklichung einer echten, von den Bürgern direkt getragenen und praktizierbaren Demokratie in Südtirol arbeiten. Wirklichkeit wird diese aber nur, wenn viele Bürgerinnen und Bürger im Land sie wirklich wollen und auch bereit sind, sich dafür einzusetzen.