Auch zum Flugplatz hat das Volk am 25. Oktober 2009 schon entschieden!
Der Vorschlag von Parteiobmann Theiner, jetzt eine Volksbefragung zur Flugplatzerweiterung durchzuführen, ist eine Missachtung der Willenserklärung der Bevölkerung in der Volksabstimmung vom 25. Oktober 2009. Die Beteiligung an der Volksabstimmung hat im internationalen Durchschnitt gelegen und war deshalb repräsentativ. Die Ablehnung einer weiteren Verwendung öffentlicher Gelder für den Flugplatzbetrieb und die –infrastruktur war mit 81 % überwältigend. Das Votum der Bevölkerung war klar genug.
Wenn die SVP mit ihrem eigenen Vorschlag für eine Neuregelung der Direkten Demokratie jetzt selbst die Berechtigung des Beteiligungsquorums in Frage stellt, dann ist es nur folgerichtig, das Ergebnis der Volksabstimmung endlich anzuerkennen und sich daran zu halten – in Sachen Flugplatz ebenso wie in Sachen Direkte-Demokratie-Regelung. Nur damit wäre endlich Mitbestimmung ernst genommen und der Mehrheitswille in der Bevölkerung respektiert.
Eine vom Landtag beschlossene, beratende Volksbefragung, die also nicht verbindlich ist, wäre, mit dieser Vorgeschichte, nichts anderes als eine sehr teure Imagekampagne der SVP mit öffentlichen Geldern.