Das zuletzt in Brixen abgehaltene Bürgerforum zur Frage „Wer bestimmt über die Regeln der Demokratie?“ hat ein schockierendes und entlarvendes Vorhaben der SVP-Führung deutlich gemacht: Geht es nach ihrem Willen, dann werden sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht mehr direktdemokratisch an der Gestaltung der Demokratie in Südtirol beteiligen können. Wenn es in diesem Punkt kein Einlenken der SVP gibt, dann wird nach der Beschlussfassung im Landtag das Referendum gegen das SVP-Gesetz ergriffen werden.
Während die Initiative für mehr Demokratie mit der Unterstützung von vielen Organisationen für das Volksbegehren zur Neuregelung der Direkten Demokratie Unterschriften sammelt, wirbt die SVP für ihren Gesetzentwurf, mit dem sie in Zukunft sogar ein solches Volksbegehren verbieten will.
Es genügt ihr nicht, mit dem billigen Verweis auf die Entscheidung einer Kommission, Volksabstimmungen zu verbieten, die die Grundgesetze zur Regelung der Demokratie zum Gegenstand haben. Sie will sich in so entscheidenden Fragen nicht einmal mehr mit einer Anregung von den Bürgerinnen und Bürgern im Landtag befassen müssen. Über Wohl und Weh der Demokratie im Land will nur sie entscheiden. Wie das dann konkret aussieht, sieht man an ihrem jetzt so beworbenen und vorgegebenermaßen „bürgerfreundlichen“ Gesetzesvorschlag zur Direkten Demokratie. Die politischen Mitbestimmungsrechte werden mit absurd hohen Hürden auf einfache Vorschlagsrechte reduziert, das Entscheidungsrecht behält sich die politische Vertretung vor.
Ein solches Vorhaben kommt dem versteckten Staatsstreich einer Junta gleich, die allein entscheiden will, wie die politische Macht im Land ausgeübt werden soll. Dagegen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger zur Wehr setzen.
Dazu kann zuallererst in den verbleibenden zwei Wochen bis zum 11. Juni das Volksbegehren in den Gemeindeämtern unterschrieben werden. Auf diese Weise soll der in der Volksabstimmung 2009 von den Bürgerinnen und Bürgern mit überwältigender Mehrheit angenommene Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie im Landtag dem Vorhaben der SVP entgegengestellt werden.
Sollte der Bürgerwille weiterhin von den Mehrheitsparteien im Landtag missachtet werden, dann bietet das Autonomiestatut das wirksame Mittel des bestätigenden Referendums. Mit diesem kann notfalls eine Regelung der Direkten Demokratie zu Fall gebracht werden, die die Bürgerinnen und Bürger auf eine von ihnen nicht mehr korrigierbare Weise entmündigt, die ihren Mitbestimmungswillen frustriert und die die Demokratie Kräften ausliefert, die sie für ihre eigene Interessen missbrauchen.
Arbeitspapier Bürgerbeteiligung
L.Abg. Arnold Schuler, L.Abg. Elmar Pichler Rolle, L.Abg. Maria Kuenzer Hochgruber
Fassung 5. Februar 2011
Art. 6 |
Voraussetzungen für den Bürgerantrag und die Bürgerinitiative |
1. Für die Vorlage eines Bürgerantrages oder einer Bürgerinitiative gelten die gleichen Schranken wie für die Gesetzgebung durch den Landtag oder den Erlass von Bestimmungen durch die Landesregierung oder durch ihre Mitglieder. |
2. Ein Bürgerantrag oder eine Bürgerinitiative ist nicht zulässig, wenn in folgende Sachbereiche von Landeszuständigkeit eingegriffen werden soll: |
a) Steuern und Haushalt, |
b) Regelung der finanziellen Zuwendungen an das Personal und die Organe des Landes, |
c) Bestimmungen, welche die Rechte und den Schutz der Sprachgruppen betreffen, |
d) Landesgesetze gemäß Artikel 47 des Sonderstatuts, (Anm.: Regelung des Wahlrechtes, der politischen Mitbestimmung, zur Direktwahl des Landeshauptmanns, zur Chancengleichheit.) |
e) Ratifizierungs- und Ausführungsgesetze internationaler Verträge und Abkommen mit anderen Staaten, mit deren Gebietskörperschaften und mit anderen Regionen, sowie deren ausführende Akte. |