Der selbstverwaltete Bürgerentscheid in Meran
Berechtigter Protest gegen vorenthaltenes Stimmrecht.
Die Initiative für mehr Demokratie beobachtet mit Interesse die Auseinandersetzung und die Diskussion in Meran zu dem von einem Bürgerkomitee angestrebten Bürgerentscheid zum Thermenprojekt.
Der Konflikt zeigt einmal mehr deutlich, daß die Bürgerinnen und Bürger brauchbare und anwendbare Stimmrechte nur durch zähes Ringen mit den Inhabern der politischen Macht durchsetzen können. So hat eine engagierte Gruppe von Bürgerinnenund Bürgern schon vor 6 Jahren mit legalen Mitteln ein akzeptables Unterstützungsquorum von 7 % erstreiten müssen, ursprünglich waren 20 % vorgesehen. Von einer wirklich anwendungsfreundlichen Regelung des Bürgerentscheids in der Gemeindesatzung und in den erst in diesem Jahr erlassenen Durchführungsbestimmungen ist man noch weit entfernt. Sie sind in vielen Punkten eher dazu geeignet das Zustandekommen eines Bürgerentscheids zu unterbinden.
Dagegen erhebt sich jetzt mit der Durchführung einer selbstverwalteten BürgerInnenbefragung berechtigter Protest. Das Stimmrecht, das Recht auf Bürgerentscheid ist den Meraner Bürgerinnen und Bürgern satzungsmäßig zugesprochen, dieses Recht muß jetzt auch effektiv anwendar sein. Die Initiative hofft, daß viele Bürgerinnen und Bürger diesem Protest und ihrem Wunsch, ihr Stimmrecht nach fairen Regeln wahrnehmen zu können, Ausdruck verleihen, indem sie sich an der Befragung, auch wenn diese keine rechtliche Wirksamkeit hat, beteiligen.
Hervorzuheben ist, daß sich angesichts der fünf zurückgewiesenen Fragen zum Thermenprojekt der Protest in erster Linie gegen den gravierenden Mangel an Autonomie der Gemeinden gegenüber dem Land richtet. Dieser Mangel ist umso schwerwiegender, als die Vorenthaltung von Zuständigkeit durch das Land Gemeinderegierungen oft gelegen kommt: immer dann nämlich, wenn es für sie schwierig ist, im Gemeinderat und in der Bürgerschaft für bestimmte Vorhaben die nötige Zustimmung zu erhalten. Das Land führt dann von oben durch, was von unten schwer legitimierbar ist.