Der Landtag möge eine befragende Volksabstimmung über die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie beschließen!
Heute wurde den Landtagsabgeordneten ein Offener Brief der Promotoren des Volksbegehrens zur Direkten Demokratie und der unterstützenden Organisationen übergeben. In diesem wird der Landtag eingeladen, eine beratende Volksbefragung über die ihm in dieser Materie vorliegenden Gesetzentwürfe möglich zu machen und zu beschließen.
Eine Volksbefragung ist auf der Grundlage des geltenden Landesgesetzes 11/2005, Art 16 möglich und kann vom Landtag vor der Verabschiedung eines Gesetzes beschlossen werden.
Die SVP hat angekündigt, das Volk nur über ihr Gesetz abstimmen lassen zu wollen.
Es ist konstruktiver und zeugt von einem größeren Respekt der Bevölkerung gegenüber, ihr eine Auswahl von Vorschlägen anzubieten, als sie vor ein Entweder-Oder zu stellen.
Es ist fair auch die Legitimität der anderen Vorschlägen zu respektieren, indem man sie zur Auswahl stellt, eine Legitimität, die durch die mehrfach bestätigte Zustimmung weiter Teile der Bevölkerung gegeben ist.
Es ist produktiver, sich jetzt von der Bevölkerung sagen zu lassen, welche Regelung sie vorzieht und sich dann für diese zu entscheiden, als zu riskieren, dass eine vom Landtag verabschiedete Regelung in einem Referendum abgelehnt wird und weitere Jahre für eine Neufassung vergehen zu lassen.
Offener Brief_an die Landtagsabgeordneten 10. Jänner_2012.pdf