In der heutigen Sitzung des Südtiroler Landtages hat die Behandlung des Volksbegehrensgesetzentwurfes zur Direkten Demokratie auf der Tagesordnung gestanden, diese ist aber auf Antrag des Fraktionssprechers der SVP ein weiteres Mal vertagt worden.
Das kommt dem Vorschlag der Initiative für mehr Demokratie an den Südtiroler Landtag entgegen. Vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Direkten Demokratie sollen mit einer beratenden Volksbefragung die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen können, welche neue gesetzliche Regelung sie bevorzugen.
Nur eine solche Willenserhebung garantiert angesichts der grundsätzlich so verschiedenen Vorschläge zur Gestaltung der direktdemokratischen Mitbestimmung, dass der Landtag ein Gesetz verabschiedet, das dem Mehrheitswillen der Südtiroler Bevölkerung entspricht.
Der Landtagspräsident unterstützt die Durchführung einer solchen Volksbefragung
und hat deshalb dazu im Jänner einen Gesetzentwurf zur Abänderung des geltenden Gesetzes eingebracht. Er soll eine solche Volksbefragung über mehrere Gesetzentwürfe möglich machen. Aufgrund der geltenden Regelung ist derzeit eine Volksbefragung nur über einen Gesetzentwurf möglich. Der Gesetzentwurf des Landtagspräsidenten kommt nächstens im Landtag zur Behandlung und wird mit seiner Verabschiedung die rechtliche Voraussetzung zur gewünschten Volksbefragung bilden.
Morgen, Mittwoch, 7. März, werden Vertreter der Initiative für mehr Demokratie in einer Aussprache versuchen, SVP-Obmann Theiner vom Wert und von der Richtigkeit einer solchen Vorgehensweise zu überzeugen.