Am gestrigen Dienstag, 17. April, haben die Promotoren des Volksbegehrens für ein besseres Gesetz zur Direkten Demokratie dem Landtagspräsidenten gegenüber protestiert, dass sie über den weiteren institutionellen Verlauf der Behandlung ihres Gesetzentwurfes vollkommen im Dunkeln gehalten werden und jetzt plötzlich, ohne irgendeine offizielle Benachrichtigung, mit dem Beginn der Behandlung konfrontiert werden.
Die von ihnen gewünschte Beteiligung an der entsprechenden Fraktionssprechersitzung war vom SVP-Vertreter abgelehnt worden.
Dem Landtagspräsidenten wurde für alle Landtagsabgeordneten bei dieser Gelegenheit das Gutachten übergeben, das die Initiative für mehr Demokratie zum SVP-Gesetzentwurf bei IRI-Europe (Initiative and Referendum Institut Europe) in Auftrag gegeben hat.
Auch haben sie ihre Verwunderung darüber ausgedrückt, dass der vom Landtagspräsidenten im Namen der Promotoren eingebrachte Gesetzentwurf, mit dem eine beratende Volksbefragung über mehrere Gesetzentwürfe vor einer Beschlussfassung durch den Landtag möglich geworden wäre, wegen Abwesenheit des Einbringers in der Gesetzgebungskommission nicht behandelt werden konnte. Mit der Genehmigung dieser Abänderung des geltenden Landesgesetzes zur Direkten Demokratie wäre es möglich geworden, die Bürgerinnen und Bürger vor einer Beschlussfassung durch den Landtag darüber zu befragen, ob sie dem Gesetzentwurf aus dem Volk oder jenem der SVP den Vorzug geben. Damit hätte jener weiter behandelt werden können, der vom Volk bevorzugt wird.
Diese Nichtbehandlung in der Kommission kommt der SVP sehr entgegen, da sie eine solche beratende Volksbefragung ablehnt. Sie fürchtet offensichtlich, in einer solchen Abstimmung gegenüber dem Gesetzentwurf der Initiative nicht bestehen zu können. Folglich schickt sich die SVP an, im Südtiroler Landtag eine Neuregelung der Direkten Demokratie zu verabschieden, von der sie selbst annimmt, dass sie - im Vergleich mit dem Gesetzentwurf der Initiative - keine Mehrheit in der wahlberechtigten Bevölkerung hat.