Am vergangenen Donnerstag hat der Malser Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit eine Satzungsänderung mit einer weitgehenden Neufassung der Mitbestimmungsrechte beschlossen. Diese Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte ist für Südtirol einmalig und hat Pilotcharakter.
Vorgesehen sind die beiden Säulen der Direkten Demokratie in Reinform: die Volksinitiative als Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger eigene Vorschläge allen Stimmbürgern zur Entscheidung vorzulegen und das Referendum, mit dem über einen Beschluss der politischen Vertretung die Stimmbürger noch vor seinem Inkrafttreten letztgültig entscheiden.
Diese sind mit einer gut erreichbar und bürgerfreundlich gestalteten Erhebung einer Mindestzustimmung (Unterschriftensammlung) in der Bürgerschaft anwendbar.
reformierte_Gemeindesatzung_Mals_Amtsblatt_03072012.pdf
- Eingeführt wird der Bürgerhaushalt als offenes Beteiligungsverfahren der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung und Prioritätensetzung für den Jahreshaushalt – sowohl im Ausgabenbereich, als auch im Bereich der Sparmöglichkeiten. Es werden weiters eingeführt
- das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Aussprache und Antwort auf eine Anfrage,
- das Petitionsrecht als Recht von mindestens 50 Bürgerinnen und Bürgern einen Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatssitzung zu setzen und
- das Recht auf Bürgerversammlung von mindestens 50 Bürgerinnen und Bürgern.
- Gewährleistet ist eine sachliche Information aller Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf Abstimmungen und deren Erleichterung mittels Briefabstimmung.
- Abstimmungen können auch nur in einer Fraktion der Gemeinde erfolgen. Ist eine Fraktion besonders vom Ausgang einer Abstimmung betroffen, dann ist diese nur mit der mehrheitlichen Zustimmung in dieser Fraktion erfolgreich.
- Einziger Schönheitsfehler in der gesamten Regelung ist ein 20 % Beteiligungsquorum als Konzession an einige SVP-Mandatare des Gemeindeausschusses, die hartnäckigen Widerstand gegen diese Regelung geleistet haben. Da Gegner einer Abstimmung nicht wirklich mit einer Beteiligung unter dieser Grenze rechnen können, hat dieses Quorum keine negativen Auswirkungen.
All das ist dank Bürgermeister Ulrich Veith, der von der Wichtigkeit einer solchen Reform überzeugt ist, dank der ausdauernden und schriftführenden Arbeit von Mitgliedern der Vinschger Bezirksgruppe der Initiative für mehr Demokratie und einzelner weniger fortschrittlicher Gemeinderäte, sowohl der SVP-Mehrheit, als auch der Opposition gelungen.
In Zukunft wird man auf die Gemeinde Mals verweisen können, wenn mangels inhaltlicher Argumente vor zu viel Direkter Demokratie und zu befürchtender Verwaltungsblockade gewarnt wird. Vor allem werden sich all jene getäuscht haben und billiger Stimmungsmache überführt sein, die vorausgesehen haben wollen, dass mit einer beteiligungsfreundlichen Regelung, alle Nase lang Abstimmungen stattfinden werden. So, wie es sich die Initiative für mehr Demokratie für das ganze Land und alle Gemeinden wünscht, wird mit einer gut zugänglichen und sehr wirksamen Regelung der Mitbestimmungsrechte genau das Gegenteil der Fall sein, denn damit ist die politische Vertretung angehalten, ihre Vorhaben und Entscheidungen im Konsens mit der Bürgerschaft zu fassen. Bürgermeister Ulrich Veith ist, wohl auch aufgrund seiner Arbeitserfahrungen in der nahen Schweiz, bestrebt und hat die Fähigkeit, die Fragen und Herausforderungen der Gemeindeentwicklung im Dialog und im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern anzugehen.
Die Gemeinde Mals ist damit ein wunderbares Beispiel, wie innerhalb auch nur weniger Jahre ein Wechsel möglich ist, von einem autoritären und die Bürgerinnen und Bürger missachtenden Politikstil eines Ex-Bürgermeisters und jetzigen Landtagsabgeordneten Sepp Noggler, zu einem partnerschaftlichen Stil von Bürgermeister Ulrich Veith – ein Wechsel, wie er mit Neuwahlen nicht nur in einer Gemeinde in kurzer Zeit vollzogen werden kann, sondern auch im ganzen Land. Die Landtagswahlen 2013 sind die Gelegenheit dazu.