Unerwarteter Ansturm in den letzten Tagen zur Abgabe der Unterschriften für die Referenden in den Gemeinden überfordert die Promotoren.
Mit Freude stellt die Initiative für mehr Demokratie fest, dass es in den letzten Tagen der Unterschriftensammlung zur Unterstützung der zwei Anträge auf Referendum zur Reduzierung der Politikergehälter – sie ist mit heute beendet – zu einem so nicht erwarteten Ansturm auf die Gemeindeämter gekommen ist, in denen die Bögen zur Unterzeichnung seit Mitte Februar aufliegen.
Monatelang konnte man die Unterschriften in den einzelnen Gemeinden an einer Hand abzählen.
siehe auch Artikel der Tageszeitung vom 1.-3. Juni Artikel 01-06-2012 TAZ Ende Unterschriftens Refpol.jpg
Der Grund dafür war, wie sich jetzt zeigt, die mangelnde Information. Das Thema ist erst in den letzten Wochen und nur von wenigen Medien aufgegriffen worden, die Tageszeitung „Dolomiten“ hat gar nicht darüber berichtet. Der Aufruf zur Unterschriftenabgabe hat viele Menschen erst über einen Rundbrief der Initiative für mehr Demokratie und über die neuen Medien erreicht und sie zum Gang auf die eigene Gemeinde bewogen. Das ist leider erst zu einem Zeitpunkt in einem Ausmaß geschehen, an dem es dem Trentiner Promotorenkomitee nicht mehr rechtzeitig möglich war, die Gemeinden mit weiteren, alle erst vom Oberlandesgericht in Trient zu vidimierenden Bögen zu beliefern.
So ist zwar zu hoffen, dass die nötige Unterschriftenzahl erreicht wurde, aber das ändert nichts an der unguten Tatsache, dass viele Menschen sich umsonst bemüht haben, noch rechtzeitig diese Initiative mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. Die Initiative für mehr Demokratie, die die Anträg auf diese Referenden unterstützt, bittet im Namen der Trentiner Promotoren dafür um Nachsicht. Der Grund für die Schwierigkeit der Unterschriftensammlung liegt vor allem in einem vollkommen veralteten Regionalgesetz von 1957, mit dem dieses regionale Referendum geregelt ist. Es erschwert nämlich nicht nur die Sammlung extrem, es hält auch noch weitere Hürden bereit, die seine Anwendung unattraktiv machen – nicht umsonst ist es bisher noch nie zur Anwendung gekommen:
Wird jetzt die nötige Unterschriftenzahl erreicht, dann kommt es nur zur Abstimmung, wenn das Präsidium des Regionalrates einstimmig die Zulässigkeit des Antrages erklärt (oder bei fehlender Einstimmigkeit, der Regionalrat mit Stimmenmehrheit).
Die Abstimmung wird dann aber nur gültig sein, wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben wird. Zudem sind die Sperrfristen zur Durchführung der Abstimmung so ausgedehnt, dass sie erst 2014 erfolgen kann.
Auch hier also, wie bei der anstehenden Verabschiedung im Landtag des SVP-Gesetzes zur Direkten Demokratie - das, nebenbei festgestellt, eine Abstimmung über Politikergehälter im Vorhinein ausschließt – wird die bürgerfeindliche Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte erfahrbar und ist das persönliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für deren Verbesserung notwendig.
Es ist wieder für alle ermutigend zu erleben, dass die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, die wenigen und unzulänglichen Möglichkeiten der Mitbestimmung zu nutzen, um das herrschende politische System ziemlich gründlich zu reformieren.