Heute Vormittag haben sich am Landhausplatz zu Beginn der ersten Juni-Landtagssession Aktivistinnen und Aktivisten der Initiative für mehr Demokratie aus allen Bezirken des Landes und Vertreter der unterstützenden Organisationen eingefunden, um gegen die Vorgangsweise der SVP-Landtagsfraktion zum Direkte-Demokratie-Gesetz zu protestieren.
Der Protest richtet sich gegen die SVP-Landtagsfraktion, die mit dem, was sie übrig gelassen hat bei der bisherigen Behandlung im Landtag – mit ihrem eigenen Gesetzentwurf – nicht weiter macht und damit verhindert, dass das Referendum dagegen ergriffen werden kann.
Der Protest richtet sich natürlich gegen den SVP-Gesetzentwurf, der sich als wahre Bürgerfalle präsentiert. Würde er in Kraft treten, dann wären die Bürgerinnen und Bürger mehr noch als bisher in der Falle eines kraftlosen Untertanendaseins eingeklemmt und zu puren Zulieferern von Vorschlägen an die regierende Mehrheit degradiert.
Die gute Botschaft an die Bürgerinnen und Bürger ist, dass sie nicht zwangsläufig der SVP auf den Leim gehen müssen. Sie können mit einer Volksabstimmung verhindern, dass dieses Gesetz in Kraft tritt. Dies dank römischem Parlament, von dem das bestätigende Referendum als wirksames Kontrollrecht (quorumlos und leicht zu erwirken) 2001 ins Autonomiestatut eingeschrieben worden ist.
Auch in der Juni-Session des Landtages ist nicht geplant, den SVP-Gesetzentwurf weiter zu behandeln, obwohl im April die drei anderen Vorschläge zur Neuregelung der Demokratie, auch unser Volksbegehren, nur mit den Stimmen der SVP-Fraktion abgewiesen worden sind und damit der Weg frei gemacht worden ist für die ausschließliche Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes.
Nach der Volksabstimmung 2009 ist von der SVP ein neues Gesetz zur Direkten Demokratie versprochen worden – man hätte meinen mögen, um dem Willen, der sich in der Volksabstimmung ausgesprochen hat, zu entsprechen.
Seit Anfang 2011 liegt ein Gesetzentwurf der SVP vor, dieser aber missachtet vollkommen diesen Wählerwillen mit einer bürgerfeindlichen Regelung, die so weit geht, dass Volksabstimmungen auf dieser Grundlage überhaupt nicht mehr möglich wären.
Zu Beginn dieses Jahres ist dann groß vom SVP-Obmann posaunt worden, dass die SVP das Volk über die zwei wichtigsten Gesetze – die Demokratiegesetze (= Wahlgesetz und Gesetz zur Direkten Demokratie) - entscheiden lassen will (natürlich über jene, die die SVP im Landtag mit ihrer absoluten Mehrheit verabschieden wird). Dies, nachdem die Initiative für mehr Demokratie im vergangenen Sommer vorgeschlagen hatten, der Landtag möge, zur eigenen Orientierung bei der Behandlung der vier Gesetzentwürfe, über den Volksbegehrensgesetzentwurf und den SVP-Vorschlag eine Volksbefragung durchführen. Mit ihr hätten die Bürgerinnen und Bürger vor der Verabschiedung des Gesetzes einem Vorschlag den Vorzug geben können.
Die Volksbefragung über mehrere Vorschläge wurde abgelehnt, die drei anderen Vorschläge im Landtag mit nur den Stimmen der SVP vom Tisch gewischt, um den eigenen verabschieden zu können und jetzt, wo verstanden worden ist, dass es kein Vorrecht der SVP ist, die Bürgerinnen und Bürger über ihren Entwurf abstimmen zu lassen, sondern in erster Linie einmal die Bürgerinnen und Bürger selbst das Recht haben, das Referendum dagegen zu ergreifen und natürlich ebenso die Oppositionsparteien, macht man mit diesem nicht weiter und verhindert damit, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber in letzter Instanz entscheiden - mit dem bestätigenden Referendum, so wie es das Autonomiestatut genau für einen solchen Alleingang, wie ihn die SVP-Mandatare praktizieren, vorsieht.