Die spezifischen Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einer Neuregelung der Wahl der politischen Vertretung kommen in der Diskussion um ein neues Wahlrecht überhaupt nicht vor. Diese dreht sich fast ausschließlich um den Versuch der Vertreter der SVP im Landtag sich mit einer Wahlgesetzänderung die absolute Mehrheit zu bewahren.
Umso schlimmer ist es, dass die SVP in ihrem Landesgesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung auch noch kategorisch die Möglichkeit ausschließt, dass auch die Bürgerinnen und Bürger über einen von ihnen dazu vorgelegten Vorschlag abstimmen können.
Weiterlesen auch die möglichen Verbesserungen des Wahlrechtes:
Die Machtinteressen der regierenden Parteien bestimmen das Wahlrecht und schränken die Wahlmöglichkeit stark ein. Ein von Bürgerinnen und Bürgern verfasstes Wahlgesetz würde ein viel freieres Wählen erlauben und die repräsentative Demokratie radikal verbessern: Durch listenübergreifendes Wählen, freie Kandidatennominierung (Vorwahlen), Privilegienreduzierung, Ächtung des verfassungswidrigen Fraktionszwanges, personelle Trennung von Landtag und Landesregierung bei gleichbleibenden Kosten für die Allgemeinheit, paritätische Vertretung der Geschlechter auf den Listen, verpflichtende Veröffentlichung von Wahlprogrammen, Wahlwerbekostenbeschränkung u.a.m.. Das sind notwendige Bedingungen für eine Demokratisierung und Versachlichung der Politik!
Mögliche Verbesserungen des Wahlrechtes im einzelnen:
- Das System der Vorzugsstimmen könnte geändert werden, so dass Wählerinnen und Wähler nicht mehr nur Kandidaten einer Liste, sondern Kandidaten verschiedener Listen wählen können; Und warum sollte es nicht, wie in einzelnen Kantonen der Schweiz möglich sein vorzusehen, dass man sich bei der Wahl sozusagen seinen eigenen Landtag zusammenstellt;
- Für Kandidaten könnten gleichberechtigte Bedingungen für die Wahl herrschen, also eine allgemeine strikte Beschränkung der Wahlkampfkosten gelten;
- Die Bekanntmachung der Wahlprogramme könnte nach dem Beispiel der Abstimmungsbroschüre bei Volksabstimmungen verpflichtend vorgesehen werden;
- Es könnte endlich auch in Südtirol die politische Gewaltenteilung verwirklicht werden, also die Unvereinbarkeit zwischen Landtagsmandat und der Mitgliedschaft in der Landesregierung festgelegt werden;
- Möglichkeit der Abwahl eines Mandatars im Lauf der Legislatur.
- Das Wahlverfahren könnte vereinfacht werden (Briefwahl, elektronische Wahl);
- Die Nominierung der Kandidaten könnte zum Beispiel mit einer Art Primärwahlen dem Parteienmonopol entzogen werden und den parteiungebundenen Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit gegeben, bekannt zu machen, wen sie wählen können möchten;
- Mit einer Neuregelung der Gehälter und Pensionen der Landtagsabgeordneten könnte der ideelle Wert eines Landtagsmandates erhöht und damit die Selektion der politischen Vertretung verbessert werden;
- Die gleichberechtigte Ausübung des passiven Wahlrechtes für die Geschlechter könnte, wie vom Autonomiestatut seit nunmehr elf Jahren vorgeschrieben und nie verwirklicht, garantiert werden;
- Die Nichtwählbarkeit und Unvereinbarkeit von Ämtern könnte neu geregelt werden.
- Im Wahlgesetz könnte das in der Verfassung verankerte Recht auf freie Mandatsausübung, gegen die stillschweigende Praxis des Fraktionszwanges, noch einmal ganz klar festgeschrieben sein. Die Gewählten sollen nicht gezwungen werden können sich Parteizwängen und Lobbyinteressen zu unterwerfen und gegen ihr Wissen und Gewissen zu handeln.
- Jeder Gewählte könnte dazu verpflichtet werden, jährlich seine Tätigkeit in einem eigenen Bericht offen zu legen.
Selten kommt es auch vor, dass politische Parteien selbst davon überzeugt sind, dass es besser ist, wenn die parlamentarischen Regeln überparteilich von den Bürgerinnen und Bürger selbst gestaltet werden und dass die parlamentarische Demokratie auf diese Weise verbessert und gestärkt wird. So geschehen beispielsweise in British Columbia (Kanada), wo nach schlechten Erfahrungen mit eigenmächtiger Wahlgesetzgebung regierender Parteien, eine nach dem Zufallsprinzip ausgewählte und dann eingehend in die Materie eingeführte Gruppe (sog. Citizens' Assembly) von Bürgerinnen und Bürger mit der Verfassung eines Wahlgesetzes beauftragt und dieses dann einer Volksabstimmung unterworfen wurde.