Zum Beispiel bei der Entscheidung der Landesregierung, den Flugplatz weiter auszubauen?
Unter der Vorauswirkung des (bestätigenden) Referendums, wie es die Initiative für mehr Demokratie in ihrem Volksbegehrens-Vorschlag vorsieht, käme es wohl gar nicht zu einem solchen Beschluss der Landesregierung. Sie müsste unweigerlich mit seiner Ablehnung in der Volksabstimmung rechnen. Mit der nur nachträglich abschaffenden Volksabstimmung, wie sie der derzeitige SVP-Vorschlag zur Bürgerbeteiligung vorsieht, käme es fast sicher auch nicht zur Volksabstimmung, dies aber nur nach und trotz aufreibenden Krafteinsatzes der Bürgerinnen und Bürger und mit dem entscheidenden Unterschied, dass der Beschluss der Landesregierung umgesetzt würde.
Gerade ist die Behandlung des SVP-Gesetzentwurfes zur Bürgerbeteiligung ausgesetzt worden und schon präsentiert sich wieder der eklatanteste aller Fälle, in denen es den Stimmberechtigten wichtig wäre, endlich selbst eine klare Entscheidung treffen zu können: der weitere Ausbau des Flugplatzes Bozen. Woran, wenn nicht an diesem Beispiel, könnte die Brauchbarkeit einer Regelung der Mitbestimmung besser geprüft werden?
Würde jetzt der SVP-Vorschlag gelten, dann wäre der Beschluss zum weiteren Ausbau jederzeit durchführbar, während in einem ersten Schritt, innerhalb von drei Monaten, 8.000 Unterschriften gesammelt werden müssten, um die Landesregierung noch einmal auf die Ablehnung der Entscheidung in der Bevölkerung aufmerksam zu machen. Wie aus der Auseinandersetzung zur Flugplatzerweiterung zur Genüge bekannt, könnte dann die Landesregierung innerhalb von dreißig Tagen wieder mit falschen Versprechungen und fragwürdigen Begründungen und vor allem mit der medialen Unterstützung der "Dolomiten" Verunsicherung und Verwirrung stiften, den Antrag ablehnen oder einen Alternativvorschlag präsentieren, der den Antragstellern scheinbar entgegen kommt. In dieser Situation müssten dann innerhalb von einem Monat 27.000 (38.000, wenn die Möglichkeit der elektronischen Unterschrift genutzt würde) Unterschriften gesammelt werden. Hier nur so weit (der SVP-Gesetzentwurf enthält weitere Möglichkeiten, eine Volksabstimmung zu verhindern). Würde der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt eingereicht, dann müssten die 27.000/38.000 Unterschriften im Dezember oder Jänner (!) gesammelt werden und die Volksabstimmung würde erst im Frühjahr 2014 stattfinden. Entscheidend ist, dass während dieser ganzen Zeit die Landesregierung mit Vergabe der Arbeiten und Baubeginn vollendete Tatsachen schaffen kann, die eine Abstimmung oder eine Ablehnung nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen können.
Wäre jetzt hingegen der Gesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie rechtskräftig (wofür 2009 in der Volksabstimmung nur an die 7.000 Stimmabgaben gefehlt haben), dann müssten innerhalb von 45 Tagen nach Beschlussfassung 7.500 Unterschriften gesammelt werden und könnten alle Stimmberechtigten im Herbst dieses Jahres über diesen Beschluss abstimmen. Bis dahin wäre der Beschluss der Landesregierung nicht rechtskräftig und also nicht durchführbar.
Das Entscheidende in diesem Fall ist, dass die Landesregierung, eingedenk einer solchen wirksamen Kontrollmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, einen solchen Beschluss wohl gar nicht fassen würde. Mit einer wirksamen Regelung der Direkten Demokratie käme somit ohne jeden Kraftaufwand und ohne unnötige finanzielle Belastungen das vorhersehbare Urteil der Bürgerinnen und Bürger zum Tragen.