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im Zusammenhang mit der Reform des Autonomiestatutes

  • Abänderung des Art. 47, Abs. 4, des Autonomiestatuts, so dass die Volksinitiative (die gesetzeseinführende Volksabstimmung) über die Regierungsformgesetze (direkte Demokratie und Wahlgesetz) explizit vorgesehen ist.
  • Einführung der Statutsinitiative als Bürgerrecht, d.h. eines Initiativrechts zur Abänderung des Autonomiestatuts durch Volksentscheid sowohl auf Initiative der Bürgerinnen und Bürger als auch des Landtages (mit qualifizierter Mehrheit).
  • Übertragung der Statutshoheit ans Land Südtirol (wie bei Regionen mit Normalstatut), somit der Möglichkeit der ständigen Reform des Statuts mit qualifizierter Mehrheit, unter Beibehaltung des Verfassungscharakters des Autonomiestatuts (also Notwendigkeit der nachfolgenden Verabschiedung der Statutsänderungen durchs Parlament, wie in Spanien).
  • Einführung der Möglichkeit eines Statutenkonvents oder einer „konstituierenden Landesversammlung“, die direkt vom Volk zu wählen ist.
  • Einführung des bestätigenden Referendums für Statutsänderungen in Südtirol.

im Zusammenhang mit der Reform der Demokratie in Südtirol

  • Erweiterung der demokratischen Beteiligung der Bürger/innen durch eine gute Regelung der direkten Demokratie mit Landesgesetz mit der gesamten Palette direkter Demokratie.
  • Weitestgehende Wahlfreiheit durch eine radikale Reform des Wahlrechtes
  • Neuregelung der Entlohnung der Politiker und Parteienfinanzierung durch Landesgesetz
  • Schaffung eines Rechts auf Transparenz der Landesverwaltung und der öffentlichen Behörden, die in Südtirol tätig sind (Transparenzgesetz mit entsprechendem Bürgeranwalt).
  • Schaffung eines Landesamtes zur Förderung der Bürgerbeteiligung.
  • Schaffung einer öffentlichen Einrichtung für die Überwachung des Pluralismus und Fairness im Medienwesen. Trennung von Medien, Parteien und politischen Ämtern.
  • Einführung des Finanzreferendums auf Gemeindeebene: ab einem bestimmten Ausgabevolumen muss auf Verlangen von z. B. 5% der Bevölkerung ein Volksentscheid abgehalten werden.
  • Auf Landes- und Gemeindeebene: kein Ausschluss von Sachthemen, aber Veto-Regelungen für Minderheiten, bzw. qualifizierte Abstimmungsregelungen bei "ethnisch sensiblen" Fragen.
  • Generelle Abschaffung des Beteiligungsquorums auf Gemeinde- wie auf Landesebene.
  • Demokratisierung einzelner Behörden; Verstärkung der direkten Aufsicht- und Kontrollrechte der Bürger, z. B. aller Landesgesellschaften.
  • Beteiligung der Bürger an den Steuerbehörden: die zukünftige Landesagentur für Einnahmen soll neben den Sozialpartnern und dem Land auch von Vertretern der Steuerzahler überwacht werden.
  • Energieversorgung: organisierte Mitsprache und unabhängige Vertretung der Bürger und Verbraucher in den öffentlichen Unternehmen der Energieversorgung.
  • Neue Formen der Einbeziehung der Bürger in Planungsprozesse, z. B. durch Planungszellen und Beteiligung im Vorfeld.
  • Ausbau und Absicherung der Autonomie der Schulen.
  • Ausbau der Gemeindeautonomie, vor allem durch Verringerung der finanziellen Abhängigkeit der Gemeinden vom Land und der Stärkung der Selbstfinanzierung durch eigene direkte Steuern und Einnahmen.
  • Einführung des Fachs Politik- u. Sozialkunde an allen Schultypen der Oberstufe

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