Direkte Demokratie richtig regeln und ausbauen damit direkte Demokratie nicht enttäuscht!

Direkte Demokratie ist nicht direkte Demokratie - dies hat zum wiederholten Mal das Instrument "Referendum" auf Staatsebene gezeigt.

Hier in Kürze zusammengefasst die reformbedürftigen Punkte:

Es darf kein Beteiligungsquorum geben; wie in der Schweiz sollen jene entscheiden, die zur Abstimmung gehen. Die Verweigerungshaltung und Nichtbeteiligung soll nicht belohnt werden und es darf keinen Informationsboykott geben, denn eines der wichtigsten Elemente in der Direkten Demokratie ist die Qualität der Diskussion vor der Abstimmung.

Jede/r Stimmberechtigte muss das Recht haben, unabhängig von der Berichterstattung der Medien objektiv über den Inhalt einer Volksabstimmung informiert zu werden. Zum Beispiel in Form einer Abstimmungsbroschüre 30 bis 40 Tage vor der Abstimmung, in der sachlich korrekt deren Gegenstand sowie die befürwortende und ablehnende Position dargestellt sind.

Das Referendum soll als Kontroll-Instrument zur Anwendung kommen, unmittelbar nachdem die politische Vertretung einen Beschluss gefasst hat und bevor dieser in Kraft tritt.

Die Volksinitiative soll der Bevölkerung ermöglichen, eigene Gesetzentwürfe verbindlich zur Volksabstimmung zu bringen, um Materien neu zu regeln oder Lücken in der Gesetzgebung zu schließen (etwa dort, wo die Politik untätig war bzw. man sich nicht einigen konnte).

Bei der Werbung muss Gleichberechtigung gelten. Wenn öffentliche Gelder verwendet werden, um in Hinblick auf eine Abstimmung für eine Position zu werben, müssen solche im gleichen Ausmaß der Gegenseite zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterschriften müssen überall gesammelt werden können, nicht nur im Rathaus. Zum Unterschriften-Beglaubigen soll jede/r Bürger/in (nicht nur Gemeindebeamte), der/die darum ansucht, vom Bürgermeister beauftragt werden können. Die Unterschriftenanzahl darf nicht zu hoch sein (unser Vorschlag auf Landesebene: 7.500 für Referendum, 10.000 für Initiative; das entspricht in etwa den Stimmen für ein volles Landtagsmandat).

Bürger/innen sollen die Beratung des Rechtsamtes des Landtages in Anspruch nehmen können, wie es Abgeordnete in ihrer gesetzgeberischen Arbeit tun: so können qualitative und juristisch einwandfreie Vorschläge eingebracht werden.

In Südtirol steht die gesetzliche Regelung der Direkten Demokratie auf Landesebene an. Damit sie sich dann nicht als unbrauchbar und frustbringend herausstellt, wollen wir Bürger­innen und Bürger dem Landtag mittels Volksbegehren jetzt selbst einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, der eine gute und sinnvolle Anwendbarkeit garantiert.

Das Volksbegehren kann bis Mitte September in der eigenen Wohnsitzgemeinde unterschrieben werden.

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