Volksbefragungen bei Großprojekten nur mit neuem Landesgesetz zur direkten Demokratie möglich
Der näher rückende Bau des Brennerbasistunnels und die geringen Bemühungen zur Information der Bevölkerung über die Auswirkungen dieses "Jahrhundertprojektes" (Beispiel: die kurze Zeit zur Einsichtnahme in die Projektunterlagen) lassen den Ruf nach einer Volksbefragung laut werden.
Nach geltender Rechtslage kann in Südtirol die Wählerschaft aber nicht zu einem Großprojekt - gleich ob vom Staat oder vom Land getragen - befragt werden, auch nicht in bloß konsultativer, also unverbindlicher Form. Auch die Landesregierung oder der Landtag können ohne rechtliche Grundlage und Verfahrensregeln keine landesweite Volksbefragung einleiten.
Dies ist ein gravierender Mangel unseres demokratischen Systems. Die von solchen Großprojekten direkt betroffene Bevölkerung kann sich nicht direkt äußern. Direktdemokratische Instrumente würden Südtirol die Möglichkeit geben, mit dem Gewicht des direkt geäußerten Volkswillens zu Großprojekten, die von der Zentralregierung betrieben werden (z. B. die Alemagna-Autobahn) wirksamer Stellung zu beziehen. Das wäre umso wichtiger, als die Zentralregierung für die Verwirklichung solcher Großprojekte nicht auf die Zustimmung der lokalen politischen Vertretung angewiesen ist.
Der von der INITIATIVE FÜR MEHR DEMOKRATIE mit der Unterstützung von über 30 Südtiroler Vereinen und Verbänden als Volksbegehren vorgelegte Gesetzentwurf sieht neben anderen wichtigen Pfeilern der direkten Demokratie auch die Möglichkeit der landesweiten Volksbefragung vor, die sowohl von 5000 Bürgerinnen und Bürgern, als auch vom Landtag oder von der Landesregierung eingeleitet werden kann.
Bis Mitte September 2003 kann das Volksbegehren von allen zur Wahl des Landtages berechtigten Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Wohnsitzgemeinde unterschrieben werden.