Jetzt können wir NEIN sagen zur Entmündigung durch das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung!

Nun steht der Termin fest: Am Sonntag, den 9. Februar 2014 kommt zum ersten Mal, begrenzt auf Südtirol, das richtige Referendum zur Anwendung. Das echte Referendum zeichnet sich dadurch aus, dass die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden können, ob ein von der regierenden Mehrheit beschlossenes, aber noch nicht rechtskräftiges Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es ist also nicht ein abschaffendes Referendum, weil das Gesetz, über das jetzt entschieden wird, nicht in Kraft ist. Mit diesem Instrument können sich die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungsgewalt zurückholen, um selbst darüber zu bestimmen, ob etwas, das von der politischen Vertretung beschlossen worden ist, gelten soll oder nicht. Dieses Instrument ist eines der beiden zentralen Instrumenten der Direkten Demokratie. Fehlt es in einer Regelung der Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, wie im SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung, dann fehlt sozusagen die Hälfte der Direkten Demokratie. Das ist ein entscheidender Grund, dieses Gesetz strikt abzulehnen.

Es ist ein enorm wichtiges Instrument der Mitbestimmung, denn mit keinem kann die politische Vertretung so wirksam kontrolliert und auf sie so entschieden eingewirkt werden, wie mit diesem, selbst ohne dass es zur Anwendung kommt. Steht es den Bürgerinnen und Bürgern gut anwendbar zu Verfügung, so wie es hier jetzt der Fall ist, dann weiß die politische Vertretung, dass immer dann, wenn sie fragwürdige Entscheidungen trifft, sie mit dem Einspruch und der Nichtannahme durch die Bürgerinnen und Bürger rechnen muss. Keine Regierungsmehrheit kann es sich aber auf Dauer leisten, ihre Beschlüsse vom Volk zurückgeworfen zu bekommen. Allein schon deshalb ist eine inflationäre Verwendung dieses Instrumentes ausgeschlossen.

Die Bürgerinnen und Bürger Südtirols verdanken dieses Instrument dem italienischen Parlament, das ihnen zugleich mit der 2001 erfolgten Übertragung der Zuständigkeit an den Landtag, die Demokratie in Südtirol zu regeln, ein absolutes Kontrollrecht darüber gegeben hat. Überdies sollten die Eckpfeiler der Reglung dieses Instruments, wie sie im Autonomiestatut (Art. 47) festgeschrieben sind, Maßstab sein für die landesgesetzliche Regelung der Direkten Demokratie: Um dieses Referendum zu erwirken, bedarf es der Zustimmung von knapp 8.000 Bürgerinnen und Bürgern und es entscheiden in der Abstimmung, unabhängig von der Beteiligung, die Abstimmenden (es kennt also kein Beteiligungsquorum). Auch diesen Vorgaben wird das SVP-Gesetz nicht gerecht: es verlangt 8.000 + 26.000 = 34.000 Unterschriften.
Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern und vielen Aktiven für mehr Demokratie in Südtirol verdanken wir es hingegen mit, dass dieses Referendum stattfinden wird.
Wenn Südtirols Bürgerinnen und Bürger in Zukunft wirklich mitbestimmen können wollen und nicht nur nach dem Motto: „Das Volk darf reden, wir (die Partei) entscheiden!“ brav Vorschläge vorlegen, über die dann beliebig verfügt wird, muss dieses schwer wiegende Mißverständnis der SVP über die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit einem entschiedenen NEIN zur Seite geräumt werden.

Hier noch einige weitere detaillierte Informationen zu diesem Referendum:

  • Das Referendum über Gesetze gemäß Art. 47 des Autonomiestatutes ist mit dem Landesgesetz Nr.10/2002 geregelt, dessen Erlass Voraussetzung war für die landesgesetzliche Regelung der politischen Rechte.
  • Das Referendum ist von drei verschiedenen Promotorenkomitees erwirkt worden
  1. vom Promotorenkomitee der Initiative für mehr Demokratie mit 17.663 Unterschriften
  2. von sieben Abgeordneten der SVP und
  3. von sieben Abgeordneten der Oppositionsparteien
  • Im Unterschied zum geltendem Landesgesetz „Volksbegehren und Volksabstimmung“ von 2005 aufgrund dessen „die Landesabteilung Zentrale Dienste eine objektive und ausgewogene Darstellung des Gegenstandes der Abstimmung (garantieren muss) und für deren Veröffentlichung über die lokalen Medien (sorgt)“ ist für dieses Referendum keine institutionelle Information vorgesehen.
  • Die Frage am 9.2.2014 an alle zur Wahl des Südtiroler Landtages Berechtigten wird lauten: "Stimmen Sie dem Gesetz betreffend „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ zu, welches vom Landtag am 6.Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26, Beiblatt Nr. 3 vom 25.6.2013 veröffentlicht worden ist?".

 

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