6. Oktober 2004: Organisationen, die das Volksbegehren für Direkte Demokratie in Südtirol unterstützen, werden im Landtag angehört
Heute findet im Landtag eine Anhörung zur landesgesetzlichen Regelung der Direkten Demokratie statt. Die Anhörung ist auf Ansuchen jener Organisationen zustande gekommen, die das Volksbegehren für Direkte Demokratie in Südtirol unterstützen.
Die Vertreter bedeutender Südtiroler Organisationen (34 haben das Volksbegehren unterstützt) erhalten damit die Gelegenheit, die Landtagsageordneten direkt mit ihren Erwartungen und Forderungen zur anwendungsfreundlichen Regelung der Direkten Demokratie in Südtirol zu konfrontieren. Allem voran wird darauf gepocht werden, von einem Beteiligungsquorum abzusehen und auch Volksabstimmungen über Beschlüsse der Landesregierung, die von Landesinteresse sind, vorzusehen.
Veranstaltet wird die Anhörung von der Sonderkommission des Südtiroler Landtages, die mit der Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie befaßt ist. Zur Teilnahme an der Anhörung eingeladen sind aber auch alle anderen Landtagsabgeordneten. Es wird sehr genau darauf geachtet werden, wer von den Abgeordneten anwesend ist. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, welche Politiker sie als Partner ernst nehmen.
Die Anhörung findet im Sitzungssaal des Landtages statt. Sie kann sowohl von Medienvertretern, als auch von interessierten Bürgerinnen und Bürgern verfolgt werden. Im Anschluss an die Anhörung (12 Uhr im Landtag) werden die Vertreter der Organisationen in einer Pressekonferenz noch einmal kurz ihre Forderungen zur gesetzlichen Regelung der Direkten Demokratie zusammenfassen. Allem voran auch ihre Forderung nach einer Volksabstimmung, in der das Volk selbst darüber entscheiden soll, ob der mit Volksbegehren eingebrachte Gesetzentwurf oder ein mehrheitlich vom Landtag verabschiedeter Entwurf rechtskräftig werden soll.