Direkte Demokratie nicht Schweizer Importware, sondern in der Idee der Demokratie angelegte Weiterentwicklung auch in Italien. Es ist dabei sinnvoll, Erfahrungen anderer Länder zu berücksichtigen und bewährte Elemente zu übernehmen.
Das Landespresseamt berichtete gestern von einem Treffen zwischen dem Regierungspräsidenten Graubündens Klaus Huber und dem Landeshauptmann Luis Durnwalder, bei dem auch die Direkte Demokratie zur Sprache gekommen sei und beide Seiten die Warnung ausgesprochen hätten, dass es nicht möglich sei, gewachsene politische Modelle eines Staates oder einer Region einfach zu importieren.
Dazu stellt die Initiative für mehr Demokratie fest, dass es bei der derzeitigen Ausgestaltung der Direkten Demokratie in Südtirol nicht darum geht, ein fremdes Modell zu importieren, sondern im Sinne der italienischen Verfassungsreform von 2001 die im Autonomiestatut festgeschriebenen neuen politischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit Landesgesetz anwendbar zu machen. Darüber hinaus geht es in jedem demokratisch verfassten Land darum, die Idee der Demokratie, also der Selbstregierung des Volkes, kontinuierlich weiter in die Wirklichkeit umzusetzen.
Mit der Verfassungsreform ist ein tiefgreifender Wandel im politischen System Italiens erfolgt, der das Verhältnis zwischen Institutionen und Bürgern revolutioniert. War es bisher nur den Institutionen zugesprochen, das Allgemeininteresse zu verwirklichen, so ist es mit der Reform nunmehr auch deren Aufgabe, die autonomen Initiativen der Bürger/innen zur Verfolgung des Allgemeinwohls bestmöglich zu unterstützen (Art. 118 ital. Verf.).
Die ursprünglich weitgehend repräsentative Demokratie Italiens ist damit im Prinzip eine Beteiligungsdemokratie, eine Demokratie der Bürgerinnen und Bürger geworden. Es liegt an diesen, sie zu verwirklichen. Allem voran auch mit Instrumenten der Direkten Demokratie, die bis zur Reform auf eine Kontrollfunktion reduziert waren, nunmehr aber als Instrumente der Beteiligung Anwendung finden sollen. Es ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag, deren Verwendung weitestmöglich zu erleichtern und zu fördern.
So wie die Berliner Mauer gefallen ist, so sei mit der Verfassungsreform 2001 auch die Mauer zwischen repräsentativer und direkter Demokratie gefallen, sagte in der Expertenanhörung des Landtages der anerkannte palermitanische Verfassungsrechtler, Prof. Andrea Piraino. Zukünftig ist von einer Zusammenarbeit der Institutionen mit den Bürgern auszugehen. Die Art und Weise, wie die Anwendung der Instrumente der Direkten Demokratie im Gesetzentwurf des Volksbegehrens geregelt ist, zielt einzig darauf ab, diesen Grundsatz zu verwirklichen.