an den BürgerInnenabenden des Gesetzgebungsausschusses zum Thema „die Zukunft der Demokratie in Südtirol“ auf. Sie erinnert daran, dass Anlass dafür ihr Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie ist, der als Volksbegehren im Landtag auf seine Behandlung wartet.
Die Initiative für mehr Demokratie begrüßt die BürgerInnenabende, die derzeit in sieben Orten des Landes vom Gesetzgebungsausschuss des Landtages organisiert werden.
Sie anerkennt die Bemühungen der Mitglieder des Ausschusses, insbesondere der Präsidentin Frau Magdalena Amhof (SVP) und von Frau Brigitte Foppa (die Grünen) – trotz beträchtlichen politischen Widerstandes - einen neuen und überparteilichen Weg zu gehen. Der Bevölkerung soll an diesen BürgerInnenabenden die Möglichkeit geboten werden, ihre Erwartungen zur Bürgerbeteiligung und zur Mitbestimmung an den Gesetzgebungsausschuss heranzutragen. Vier Treffen haben bereits stattgefunden.
Folgende stehen noch an:
14.11.2014 19.30 Uhr in Bruneck - Haus M. Pacher
17. 11.2014 19.30 Uhr in Meran - FOS „Marie Curie“; Mazziniplatz 1
18. 11.2014 20.00 Uhr in Bozen - Gymnasium „Carducci“; Manci Str. 8
Die Initiative ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, diese Möglichkeit zu nutzen. Leider werden die Bürgerabende unzureichend beworben. Erschwert wurde die Teilnahme bisher auch dadurch, dass die Orte und Termine wiederholt abgeändert wurden und das Präsidium des Landtages mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung die Finanzierung der Bewerbung verweigert hat.
Inhaltlich wurden die Veranstaltungen bisher sehr allgemein gehalten. Die anstehende Neufassung des Landesgesetzes zur Direkten Demokratie, das für die demokratische Entwicklung des Landes von zentraler Bedeutung ist, wurde bisher nicht thematisiert.
Die Initiative erinnert deshalb daran, dass diese BürgerInnenabende die vorläufige Antwort des Gesetzgebungsausschusses auf das Volksbegehren sind, mit dem die Initiative für mehr Demokratie mit der Unterstützung vieler Organisationen und von 17.738 Bürgerinnen und Bürgern ihren Gesetzentwurf wieder im Landtag eingebracht hat. Dort muss er innerhalb Februar 2015 endgültig behandelt werden. Die Initiative hatte dem Gesetzgebungsausschuss vorgeschlagen, an einem öffentlichen und Runden Tisch einen überparteilicher Konsens in der Neuregelung der Materie zu suchen. Grundlage sollte dafür der Gesetzestext des Volksbegehrens sein, der bei der Volksabstimmung 2009 von 114.884 BürgerInnen gutgeheißen wurde. Das Ignorieren dieses Gesetzentwurfes wäre eine grobe Missachtung des Volkswillens.
Die Bezirksgruppen Vinschgau, Burggrafenamt, Unterland-Überetsch, Eisacktal und Pustertal
der Initiative für mehr Demokratie