Fragwürdige Einrichtung einer Richterkommission zur Prüfung der Anträge auf Volksabstimmung in den Gemeinden nach Rekurs der Initiative von italienischer Regierung angefochten

Mit Genugtuung findet sich die Initiative für mehr Demokratie durch die Entscheidung der italienischen Regierung bestätigt. Diese hat die Rechtmäßigkeit der Einsetzung einer landesweiten Richterkommission zur Überprüfung der Zulässigkeit der Anträge auf Volksabstimmungen in den Südtiroler Gemeinden vor dem Verfassungsgericht angefochten.

Mit einem eigenen Gesetzesartikel wurde auf Antrag von Regionalrat Noggler und Landesrat Schuler eine solche Kommission im vergangenen Dezember im Zuge seiner Überarbeitung im Regionalgesetz zur Gemeindeordnung  vorgesehen. Die Initiative für mehr Demokratie hatte schon vor der Verabschiedung des Artikels auf die verfassungsrechtliche und inhaltliche Fragwürdigkeit dieser Regelung hingewiesen und Widerstand dagegen angekündigt. Nach seiner Verabschiedung sah sie sich dazu gezwungen, bei der italienischen Regierung dagegen Einspruch zu erheben.

file icon pdf ricorso_leggereg_09122014_nr11_art16.pdf

Dieser Artikel sei, so hat es Regionalrat Noggler vor der Behandlung im Regionalrat deutlich ausgesprochen, eine Reaktion auf die Volksabstimmung gegen den Einsatz von Pestiziden in Mals. Eine seiner persönlichen Einschätzung nach rechtlich unzulässige Volksabstimmung sollte in Zukunft ausgeschlossen sein. Mit dem jetzt angefochtenen Artikel 16 im Regionalgesetz 11/2014 sollte deshalb den Gemeinden die Zuständigkeit der Überprüfung der Zulässigkeit von Volksabstimmungen entzogen und diese einer landesweiten Richterkommission übertragen werden. Deren Aufgabe sollte es sein, an Stelle der Gerichtsbarkeit vorweg über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden. Verschiedene Urteile des Verfassungsgerichts lassen berechtigt erwarten, dass dieser Artikel für verfassungswidrig erklärt wird.

file icon doc atto_impugnazione_cons_ministri29012015.doc

Damit würde im Nachhinein auch die Unrechtmäßigkeit der Zurückweisung des Antrages auf Volksabstimmung der Initiative für mehr Demokratie im Jahr 2010 durch eine solche eigens mit der Zuständigkeit auf verfassungsrechtliche Überprüfung ausgestattete Richterkommission erklärt werden. Die Initiative hatte damals, nach dem äußerst knappen Scheitern der Volksabstimmung im Oktober 2009, die Durchführung einer Volksabstimmung über die mindest notwendigen Verbesserungen des direktdemokratischen Instrumentariums beantragt. Selbstverständlich wird im neuen Gesetz zur Direkten Demokratie somit auch nicht wieder eine solche Richterkommission vorgesehen werden dürfen.

Im Hintergrund dieses Widerstreites steht ein gegensätzliches Rechtsverständnis, nämlich die Frage, ob das Recht den Menschen dienen soll oder die Menschen dem Recht. Im ersteren Fall hat das Volk die Möglichkeit, das Recht seinem Rechtsverständnis und Rechtsbedarf anzupassen, im letzteren bleibt geltendes Recht das von der politischen Vertretung nach eigenem Gutdünken geschnürte enge Korsett, in dem Bürgerinnen und Bürger sich zu bewegen verurteilt sind.

Dieses Portal verwendet Cookies zur Optimierung der Browserfunktion.Wenn Sie mehr über die von uns verwendeten Cookies und deren Löschung erfahren möchten, ziehen Sie bitte unsere Datenschutzbestimmung zu Rate.Datenschutzbestimmung.

  Ich akzeptiere die Cookies von dieser Seite.
EU Cookie Directive Module Information