Mit beratender Volksabstimmung den partizipativen Prozess zu einem neuen Gesetz zur Direkten Demokratie krönen!
Am morgigen Mittwoch, 4. Februar, wird aufgrund einer vom Gesetz vorgesehenen Frist im Landtag über den von der Initiative für mehr Demokratie, den vielen unterstützenden Organisationen und knapp 18.000 Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Volksbegehrensgesetzentwurf abschließend entschieden werden. Die SVP-Fraktion hat angekündigt, ihn nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern nur technisch ablehnen zu wollen, weil der Gesetzgebungsausschuss derzeit noch mit Bürgerbeteiligung an einem neuen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie arbeitet.
Die zwanzigjährige Geschichte eines immer stärker von der Bevölkerung gewollten Ausbaus der Mitbestimmungsrechte kann nur mit der Zustimmung einer Mehrheit der Stimmberechtigten zu einer neuen Regelung abgeschlossen werden. Das kann mit dem bestätigenden Referendum (wie im Februar 2014) geschehen. Das kann aber sinnvoller und produktiver nach dem geltenden Gesetz mit einer beratenden, also nicht verbindlichen Volksabstimmung über den Volksbegehrensgesetzentwurf der Initiative für mehr Demokratie und den Vorschlag des Gesetzgebungsausschusses erfolgen. Auf diese Weise könnten die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger ihren Vorzug für einen der beiden Entwürfe zum Ausdruck bringen und der Landtag könnte vor der endgültigen Verabschiedung eines neuen Gesetzes weitere Verbesserungen vornehmen.
Daher soll unser Volksbegehrensgesetzesentwurf nach der formalen Ablehnung wieder im Landtag eingebracht werden und zwar einzig zum Zweck, dass über beide eine beratende Volksabstimmung durchgeführt werden kann, sobald der Gesetzesvorschlag des Gesetzgebungsausschusses vorliegt. Nur so wäre mit dem laufenden partizipativen Prozess ein von der Bevölkerung geteiltes Gesetz gewährleistet und für diesen ein würdiger Abschluss gegeben.