Regionalassessor Noggler versucht verfassungsrechtliche Prüfung mit "blindem Passagier" zu umgehen
Mit unglaublicher Unverfrorenheit versucht Regionalassessor Noggler die verfassungsrechtliche Anfechtung der italienischen Regierung jenes Artikels zu umgehen, mit dem er und Landesrat Schuler eine aus Richtern zusammengesetzte Landeskommission einrichten wollen. Sie möchten den Gemeinden die Zuständigkeit zur Regelung, wie die Zulässigkeit von Anträgen auf Volksabstimmungen zu prüfen ist, entziehen und dieser Landeskommission die Aufgabe der Prüfung übertragen.
Der angefochtene und vom Verfassungsgericht jetzt zu prüfende Artikel wurde gestern im Regionalrat unwesentlich verändert als "blinder Passagier" in Form eines Änderungsantrages zu einem Gesetz vorgelegt, in dem er nichts zu suchen hat. Entsprechend ist der Änderungsantrag nach heftigem Protest aus den Reihen der Opposition (insbesondere von Paul Köllensperger und den Abgeordneten der Grünen) gemäß Geschäftsordnung als gesetzfremder Antrag für unzulässig erklärt worden.
Da mit diesem Artikel die Autonomie und die explizite Zuständigkeit der Gemeinden für die Regelung der Mitbestimmungsrechte sowie die Zuständigkeit des Staates über die Aufgaben von Richtern zu verfügen, verletzt wird, kann es eine solche Kommission nicht geben. Der Artikel ist ersatzlos zu streichen. Ebenso ist diese Richterkommission im Landesgesetz 11/2005 über Volksabstimmungen und Volksbegehren sofort durch eine anders zusammengesetzte Kommission zu ersetzen, damit die Mitbestimmungsrechte auf Landesebene rechtssicher angewandt werden können.