Volksinitiative für besseres Gesetz zur Direkten Demokratie von der Richterkommission für zulässig erklärt
Breites Bündnis für mehr Demokratie will Ausbau der politischen Mitbestimmungsrechte
Die zuständige Richterkommission hat jetzt die Überprüfung des Antrags auf Volksabstimmung über den Entwurf zum besseren Gesetz zur Direkten Demokratie abgeschlossen und den Antrag für zulässig erklärt.
Damit steht der Sammlung von mindestens 13.000 beglaubigten Unterschriften für den, am 20. Dezember 2006 von 56 Promotoren eingebrachten und von 40 Organisationen unterstützten Gesetzesvorschlag nichts mehr im Wege. Lehnt der Landtag den Vorschlag nach Erreichung der nötigen Unterschriftenzahl ab, muss darüber eine landesweite Volksabstimmung abgehalten werden. Die Unterschriftensammlung wird Mitte März beginnen und drei Monate dauern. Der Alpenverein, der Dachverband für Natur- und Umweltschutz, der Heimatpflegeverband und die Arbeitsgemeinschaft für ein Lebenswertes Unterland, die gemeinsam die Volksinitiative gegen die Erweiterung des Flugplatzes gestartet haben, sind mit anderen Verbänden aus dem sozialen und kulturellen Feld und mit vier Gewerkschaftsbünden Teil des "Bündnisses für mehr Demokratie". Sie werden deshalb gleichzeitig auch Unterschriften für das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie sammeln.
Nach erfolgreichem Abschluss ihrer eigenen Unterschriftensammlung für ein ähnliches Anliegen, hat der Lt.abg. Andreas Pöder von der Union für Südtirol die Initiative für mehr Demokratie jetzt hingegen aufgefordert, auf die Fortführung der Volksinitiative zum besseren Gesetz zur direkten Demokratie zu verzichten. Dafür gibt es keinen Grund. Die Initiative für mehr Demokratie hat die Leistung der UNION öffentlich anerkannt und auch ihre Freude über den starken Mitbestimmungswunsch in der Bevölkerung zum Ausdruck gebracht. Als völlig haltlos weist die Initiative für mehr Demokratie den Vorwurf zurück, sie würde die Unterzeichner der Anträge der Union nicht respektieren. Sie arbeitet seit 12 Jahren an der Verwirklichung der Rechte auf politische Mitbestimmung und bemüht sich seit ihrem Bestehen, Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen zu gewinnen, im Dialog mit den Parteien, mit Beratung in- und ausländischer Experten, im Verein mit zahlreichen Organisationen und unterstützt von einer stetig zunehmenden Zahl von Einzelpersonen aller Sprachgruppen eine gute Regelung der direkten Demokratie zu erreichen. Ihre Vorschläge sind aus diesem partei- und sprachgruppenübergreifenden Zusammenwirken entstanden. Die politische Mitbestimmung der Bevölkerung ist bei Bürgerinitiativen am besten aufgehoben, auch wenn die Initiative das Engagement von Parteien für dieses Ziel begrüßt. Die Initiative und ihre Bündnispartner gehen folglich diesen Weg so überzeugt, entschieden und unbeirrt weiter, wie sie ihn bisher gegangen sind.
Die Initiative für mehr Demokratie hat schon im Juli 2005 nach der Verabschiedung des heute geltenden Landesgesetzes zu direkten Demokratie klar gemacht, dass sie das neue Instrument der Volksinitiative (gesetzeseinführende Volksabstimmung) nutzen wird, um eine brauchbare Regelung dieser Bürgerrechte herbeizuführen. Von einem Alleingang einzelner Parteien zur Reform der direkten Demokratie hat sie abgeraten, weil dieses Anliegen eine breite Unterstützung in der Gesellschaft braucht. Es ist alles andere als selbstverständlich, dass die UNION ohne breite Unterstützung die hohe Hürde des 40%- Beteiligungsquorums schaffen wird. Schon aus diesem Grund ist es richtig, dass für den Fall ihres Scheiterns mit der Volksinitiative für das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie eine weitere Möglichkeit geboten wird, die derzeit geltende restriktive Regelung zu verbessern. Die Kampagne für das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie wird dazu beitragen, den Informationsstand der Bevölkerung zu dieser Frage zu verbessern und auch bei der Volksabstimmung mehr Interesse wecken und eine höhere Beteiligung gewährleisten. Sollte die UNION ihren Vorschlag durchbringen und die Initiative für mehr Demokratie ihren Vorschlag für das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie ebenfalls zur Volksabstimmung bringen können, wäre die stimmberechtigte Bevölkerung in der vorteilhaften Situation, zwischen zwei Verbesserungsvorschlägen wählen zu können.
Stephan Lausch
im Auftrag des Promotorenkomitees für das bessere Gesetz zur Direkten Demokratie