PRESSEKONFERENZ 09.10.2015

NEUEINBRINGUNG GESETZENTWURF ZUR DIREKTEN DEMOKRATIE

Aktion vor dem Landtag am 9. Oktober 2015Wir wollen

dass 2016 bei der versprochenen und angekündigten Volksbefragung zum neuen Gesetz zur Direkten Demokratie, die Bürgerinnen und Bürger nicht nur zum Gesetzestext des Landtages Ja oder Nein sagen können, sondern zwischen beiden Gesetzestexten auswählen können: jenem des Landtages und jenem des Volkes.

Dafür muss

der Gesetzestext des Volkes wieder in den Landtag eingebracht werden. Dies ist ein rein technisches Verfahren, ohne dass sich eine Fraktion mit dem Inhalt identifizieren muss.

Deshalb haben wir

als Initiative für mehr Demokratie alle Landtagsabgeordneten ersucht, diese technische Einbringung gemeinsam durchzuführen.

 

Es haben sich dafür

folgende politischen Fraktionen des Landtages bereit erklärt: 5*Bewegung, Bürgerunion, Freiheitliche, Grüne verdi verc, Alto Adige nel cuore.

Gesetzentwurf für ein gutes Gesetz zur Direkten Demokratie

Zur Erinnerung:

  • Im Oktober 2009 wurde dieser Gesetzestext allen stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die erste landesweite Volksabstimmung zur Entscheidung vorgelegt. Dafür wurden mehr als 26.000 Unterschriften gesammelt. Es haben sich 38,1% der Stimmberechtigten daran beteiligt. Davon haben 83,2% mit JA gestimmt (114.000).
  • Die Abstimmung wurde für ungültig erklärt, weil das Quorum von 40% knapp verfehlt wurde.
  • 40 Organisationen der Zivilgesellschaft haben diesen Gesetzentwurf unterstützt.
  • Außerdem wurde er drei Mal im Laufe von 12 Jahren als Volksbegehren eingebracht, um den Landtag zu einer realen Verbesserung des aktuellen Gesetzes zu bewegen. Dafür wurden insgesamt fast 000 Unterschriften gesammelt.
  • Er wurde von verschiedenen ausländischen Experten begutachtet und für sehr gut befunden.

 

Dieser Text besitzt eine hohe demokratische Legitimität und starke zivilgesellschaftliche Zustimmung. Er muss deshalb 2016 gleichberechtigt mit dem Gesetzentwurf der politischen Mehrheit in der vorgesehenen beratenden Volksbefragung zur Wahl gestellt werden.

Aktion vor dem Landtag: Ein Pfeil aus Plakaten der Initiative der vergangenen Jahre weist dem Gesetzentwurf den Weg

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