Die Vertreter der Institutionen müssen sich an das par-condicio-Gesetz und an das nationale Wahlgesetz halten!
Keine einseitige Werbung im Wahlpropagandamonat im Hinblick auf
die Volksbefragung über die Zukunft des Bozner Flugplatzes.

siehe die Aufforderung:

an den Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher
an die Mitglieder der Südtiroler Landesregierung
an den Präsidenten des Südtiroler Landtages Thomas Widmann
an die Bürgermeister der Gemeinden in Südtirol

und z.K. an
den Landesbeirat für Kommunikationswesen
die Medien in Südtirol

an die Staatsanwaltschaft Bozen

 

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